„Night of Light 2020“ – Aktion der deutschen Veranstaltungsbranche
Bis 31. Oktober 2020 sind Großveranstaltungen aufgrund der COVID-Pandemie untersagt. Eine Verlängerung des Verbots wird bereits diskutiert. Zwar sind Messen, Ausstellungen und kleinere Events wieder erlaubt und dürfen unter strengen behördlichen Auflagen und Hygiene-Vorschriften durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehreren Tausend Besuchern können aber bis auf Weiteres nicht stattfinden. „Mit der Teilnahme an der Aktion setzen wir uns für unsere Künstler, Veranstalter, Dienstleister der Veranstaltungsbranche und alle Menschen, die vor und hinter den Kulissen für einen reibungslosen Ablauf sorgen, ein“, so der Messegeschäftsführer Michael Kynast.
In der Nacht vom 22.06. auf den 23.06.2020 werden bundesweit unzählige Gebäude in mehr als 250 Städten in rotes Licht getaucht werden. Mit dieser Aktion will die Veranstaltungswirtschaft auf die dramatische Situation ihrer Branche aufmerksam machen. Gleichzeitig soll ein flammender Appell zum Einstieg in einen bundesweiten Branchendialog gesetzt werden, der die Vielfältigkeit und Systemrelevanz der deutschen Veranstaltungswirtschaft thematisieren soll.
Mehr Infos unter: www.night-of-light.de
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