Mobile & Verkehr

ÖPNV-Rettungsschirm: VDV begrüßt erneuten Beschluss der Verkehrsministerkonferenz

Die Konferenz der Verkehrsminister/innen (VMK) hat gestern im Rahmen einer Sondersitzung nochmals ihren Beschluss bekräftigt, dass sich auch die Länder mit eigenen Mitteln angemessen am ÖPNV-Rettungsschirm beteiligen sollen. Beschlossen wurde zudem, dass zwischen den Ländern ein Finanzausgleich für die vom Bund für den ÖPNV-Rettungsschirm zur Verfügung gestellten 2,5 Milliarden Euro erfolgen soll. Damit wird gewährleistet, dass die Bundesmittel anhand der tatsächlich in den jeweiligen Ländern entstandenen Fahrgeldverluste aufgeteilt werden. Der Branchenverband VDV begrüßt diese Beschlüsse ausdrücklich und weist darauf hin, dass nun sehr zügig entsprechende Regelungen in allen Ländern umgesetzt werden müssen: „Die Zeit drängt, denn wir benötigen die Ausgleichzahlungen dringend, um den Betrieb bei zunehmendem Hochlauf aufrechterhalten zu können. Bundesweit fehlen den Verkehrsunternehmen rund fünf Milliarden Euro an Fahrgeldeinnahmen. Das können die Branche und die Kommunen nicht schultern“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Die Bundesregierung hatte bereits Anfang Juni im Rahmen ihres Konjunkturpakets eine Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm in Höhen von 2,5 Milliarden Euro beschlossen. Dazu sollen die Regionalisierungsmittel einmalig in diesem Jahr um 2,5 Milliarden Euro erhöht werden. Diese Mittel werden über einen bestehenden Verteilungsschlüssel, den so genannten „Kieler Schlüssel“, an die Länder gezahlt. Die durch Corona erlittenen Einnahmeverluste des ÖPNV in den Ländern sind jedoch nicht deckungsgleich mit den prozentualen Anteilen der Länder an den Regionalisierungsmitteln. Deshalb hat die VMK nun beschlossen, dass ihr Vorsitzland das Saarland einen geeigneten Ausgleichsmechanismus für eine Spitzabrechnung der Länder untereinander erarbeitet. Als Basis dafür gelten die tatsächlichen Fahrgeldverluste abzüglich der coronabedingten Einsparungen. Nach diesem „Corona-Schlüssel“ sorgen die Länder dann untereinander für entsprechenden finanziellen Ausgleich.

Das Land Nordrhein-Westfalen erarbeitet dazu eine entsprechende Musterrichtlinie, um ein ländereinheitliches Vorgehen zu gewährleisten. „Dieses Verfahren führt zu den notwendigen und sachgerechten Ergebnissen. Wir brauchen den Ausgleich der Länder untereinander damit nur der tatsächlich entstandene Schaden ausgeglichen wird und eine Überkompensation ausgeschlossen werden kann. Wir unterstützen diese Beschlüsse der VMK ausdrücklich und fordern nun die Finanzministerinnen und Finanzminister sowie die Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder auf, diesem Beschluss unmittelbar zu folgen und den Betrag auf fünf Milliarden Euro aufzustocken. Nur mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Länder können die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Gelder schnell an die Verkehrsunternehmen ausgezahlt werden. Wir müssen unsere Angebote nicht nur während der Pandemie, sondern auch mit Blick auf Klimaschutz und Daseinsvorsorge vollumfänglich aufrechterhalten“, so Wortmann abschließend.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel