Reinigung und Reparatur von Betonmischern sind unfallträchtig
Gesetze und Vorschriften verständlich gemacht
Das Kompendium stellt rechtliche Vorgaben, arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen dar und zeigt praxisorientierte Lösungen für guten Arbeitsschutz. Die Lagerung und der Umgang mit den Ausgangsstoffen sind ebenso Thema wie der Betrieb der Mischanlagen oder Fahrmischer.
"Die Herstellung von Frischbeton in den Transportbetonwerken ist ein Just-in-time-Geschäft und fordert den Beschäftigten räumlich und zeitlich flexible Einsatzzeiten ab", sagt Susan Liefold. Erschwerend komme hinzu, dass die Anlagenführer oder -führerinnen zusätzlich mit der Disposition und dem Umgang mit Kunden, Baustellen und Zentraldisposition betraut sind. Diese hohe Arbeitsverdichtung in Kombination mit Personalmangel können zu psychischen Belastungen führen, die neben gesundheitlichen Folgen auch das Unfallrisiko erhöhen. Auch hier gibt es konkrete Vorschläge, welche Maßnahmen die Unternehmen treffen sollten, um für Entlastung zu sorgen. Auf dem Betriebsgelände herrscht vielfältiger innerbetrieblicher Verkehr, so benutzen etwa gewerbliche und private Kunden, Zulieferer wie auch eigene Beschäftigte mit Fahrzeugen dieselben Verkehrsflächen. "Es sind Radlader, Lkw und Fahrmischer unterwegs, und die Betriebsgelände sind nicht immer großräumig und übersichtlich", weiß die Expertin. Ein Verkehrskonzept helfe, Unfälle zu vermeiden. "Die Verkehrswege für den Personen- und Fahrzeugverkehr sollten klar getrennt sein und Einbahnstraßen, Parkflächen, Warte- und Sperrzonen ausgewiesen werden." Weitere Kapitel befassen sich mit den Arbeiten bei der Instandsetzung und den Arbeiten für das Labor.
Die Branchenregel zeichnet sich durch eine verständliche Sprache, klare Beschreibung und zahlreiche Fotos sowie Best-Practice-Beispiele aus. Sie richtet sich vorrangig an Unternehmerinnen, Unternehmer und weitere Führungskräfte, ist aber auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, den Personal- und Betriebsrat oder Betriebsärztinnen und -ärzte von großem Nutzen. Die DGUV-Regel 113-603 für die Branche Betonindustrie – Teil 2: Herstellung von Frischbeton gibt es in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei zum Herunterladen. Sie kann als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellt oder von Mitgliedsbetrieben kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
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