RHÖN-KLINIKUM AG: Vorstandsvorsitzender richtet Appell an Großaktionäre und unterstreicht in virtueller außerordentlicher Hauptversammlung umfassendes Engagement im Kampf gegen Corona-Pandemie
Die außerordentliche Hauptversammlung fand auf ausschließliches Verlangen der Aktionäre B. Braun Melsungen AG (“B. Braun”) und der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA (“Asklepios”) statt. Die Einberufung hatten beide Aktionäre unabhängig voneinander im Zusammenhang mit dem von Asklepios am 8. April 2020 bekannt gemachten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot gefordert.
Bei der außerordentlichen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM AG waren zur Abstimmung 81,69 Prozent des eingetragenen Grundkapitals vertreten. Die außerordentliche Hauptversammlung fand aufgrund des Gesetzes zur COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Die ordentliche Hauptversammlung, auf der auch über den Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt werden wird, wird in der zweiten Augusthälfte stattfinden.
Auf der Tagesordnung standen die Aussprache zum Übernahmeangebot von Asklepios, die Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung, die Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern sowie die Wahlen von Ersatzmitgliedern für den Aufsichtsrat.
Der Vorstand ging unter Tagesordnungspunkt 1 auf die gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG vorgeschriebene begründete Stellungnahme zum vorliegenden Übernahmeangebot ein, die am 22. April 2020 veröffentlicht wurde. In dieser Stellungnahme hat der Vorstand die für die RHÖN-KLINIKUM AG-Aktien gebotene Gegenleistung von 18 Euro je Anteilsschein aus finanzieller Sicht als angemessen erachtet. Wie der Vorstand bei der Veranstaltung betonte, hat er sich bei all seinen Entscheidungen über die Anträge der beiden Aktionäre Asklepios und B. Braun nach sorgfältiger Prüfung und intensiver Beratung mit den begleitenden Rechtsanwaltskanzleien in Einklang mit den geltenden Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierübernahmegesetzes getroffen. Inhaltlich stand einzig und alleine die Frage nach dem besten Handeln im Unternehmensinteresse im Zentrum der Überlegungen.
Mit einer Mehrheit von 67,54 Prozent stimmten die Aktionäre unter Punkt 2 der Tagesordnung gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Satzungsänderung und folgten damit der Empfehlung des Vorstands. Dieser hatte darauf hingewiesen, dass es im derzeit schwierigen Markt- und Wettbewerbsumfeld wichtig sei, dass die RHÖN-KLINIKUM AG ihre Handlungsfähigkeit behalte. “Diese sehen wir im Vorstand durch die Forderung des Großaktionärs B. Braun nach einer Satzungsänderung mit einer pauschalen Anhebung des dortigen Mehrheitserfordernisses von aktuell 50 auf 75 Prozent als gefährdet an. Das wäre im Übrigen auch keine marktübliche Regelung”, hieß es in der Rede des Vorstandsvorsitzenden.
Unter Punkt 3 der Tagesordnung stimmten die Aktionäre über die Abwahl verschiedener Aufsichtsratsmitglieder ab. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 62,44 Prozent des eingetragenen Grundkapitals für die von den Aktionären Asklepios und B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Frau Dr. Annette Beller gestimmt. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 62,43 Prozent für die von den Aktionären Asklepios und B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Frau Dr. Katrin Vernau gestimmt.
Darüber hinaus haben die Aktionäre mit einer Mehrheit von 68,39 Prozent des eingetragenen Grundkapitals gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Eugen Münch gestimmt. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 68,39 Prozent gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Wolfgang Mündel gestimmt. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 68,39 Prozent gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Prof. Dr. Gerhard Ehninger gestimmt. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 68,40 Prozent gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Jan Hacker gestimmt. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 68,39 Prozent gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Frau Christine Reißner gestimmt. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 68,39 Prozent gegen eine von Aktionär B. Braun geforderte Abwahl des Aufsichtsratsmitgliedes Frau Dr. Brigitte Mohn gestimmt.
Unter Punkt 4 der Tagesordnung stimmten die Aktionäre über die Wahl verschiedener Aufsichtsratsmitglieder ab.
Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 92,52 Prozent für die von den Aktionären Asklepios und B. Braun geforderte Wahl des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Dr. Jan Liersch gestimmt. Die Aktionäre haben mit einer Mehrheit von 92,52 Prozent für die von den Aktionären Asklepios und B. Braun geforderte Wahl des Aufsichtsratsmitgliedes Frau Dr. Julia Dannath-Schuh gestimmt. Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder treten somit die Nachfolge der zuvor abgewählten Aufsichtsratsmitglieder Frau Dr. Annette Beller und Frau Dr. Katrin Vernau an.
Nach dieser Wahl setzt sich der Aufsichtsrat ab sofort wie folgt zusammen: Herr Eugen Münch, Herr Georg Schulze-Ziehaus, Herr Wolfgang Mündel, Herr Peter Berghöfer, Frau Dr. Julia Dannath-Schuh, Prof. Dr. Gerhard Ehninger, Herr Jan Hacker, Herr Stefan Härtel, Herr Klaus Hanschur, Frau Meike Jäger, Herr Dr. Jan Liersch, Frau Dr. Brigitte Mohn, Frau Christine Reißner, Herr Oliver Salomon, Frau Evelin Schiebel und Frau Natascha Weihs. Die Wahlperiode des aktuellen Aufsichtsrates endet regelhaft mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
In seiner Rede hob Stephan Holzinger auch das Engagement der Belegschaft im Kampf gegen die Corona-Pandemie hervor: “Wir haben in der Corona-Krise frühzeitig entschlossen gehandelt, um bestmöglich auch eine rasch steigende Anzahl von COVID-19-Patienten behandeln zu können und uns dabei als ein sehr zuverlässiger Partner für Kommunen, Länder, den Bund und die Rettungsdienste erwiesen. Dass die Versorgung aller Patienten in dieser Ausnahmesituation bislang gut gelungen ist, verdanken wir auch dem sehr engagierten Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die neben einem enormen Verantwortungsbewusstsein auch Teamgeist, Engagement und großes Mitgefühl für alle Patienten und ihre Angehörigen gezeigt haben. Dafür möchte ich allen im Namen des Vorstands meinen herzlichsten Dank aussprechen.“
Rede des Vorstandsvorsitzenden Stephan Holzinger
anlässlich der außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020
https://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv
Mehr Informationen zum Übernahmeangebot können der veröffentlichten Stellungnahme unter
www.rhoen-klinikum-ag.com/… entnommen werden.
Die RHÖN-KLINIKUM AG zählt zu den größten Gesundheitsdienstleistern in Deutschland. Der Klinikkonzern bietet exzellente Medizin mit direkter Anbindung zu Universitäten und Forschungseinrichtungen. An den fünf Standorten Zentralklinik Bad Berka, Campus Bad Neustadt, Klinikum Frankfurt (Oder), Universitätsklinikum Gießen und Universitätsklinikum Marburg (UKGM) werden jährlich über 860.000 Patienten behandelt. Mehr als 18.000 Mitarbeiter sind hier beschäftigt. Der Einstieg in den zukunftsträchtigen Telemedizin-Markt mit Medgate Deutschland, das innovative RHÖN-Campus-Konzept für eine sektorenübergreifende und zukunftsweisende Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum sowie die konsequente Fortsetzung des schrittweisen digitalen Wandels sind wichtige Säulen der Unternehmensstrategie.
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