RLV zur Sonderagrarministerkonferenz: Europäische Fördermittel gerechter verteilen!
Nach Angaben des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) erhalte NRW aus diesen sogenannten „ELER“-Mitteln, mit denen insbesondere Umwelt-, Natur- und Tierschutzmaßnahmen für die Landwirtschaft gefördert werden können, zurzeit umgerechnet 50 €/ha und damit den geringsten Fördersatz aller Bundesländer.
„Dies ist eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung für Nordrhein-Westfalen“, so RLV-Präsident Bernhard Conzen. Bei der Bereitstellung von Finanzmitteln zur zielgerichteten Gestaltung von Maßnahmen – sei es beim Klima- oder Gewässerschutz oder bei der Umgestaltung der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl – müssen alle Regionen Deutschlands gleich behandelt werden, fordert Conzen. Dies finde seit Jahren aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben Anwendung bei der Mittelzuweisung in der ersten Säule, wo für jeden Hektar in Deutschland der gleiche Förderbetrag aufgewendet werde.
Dies müsse endlich auch für die Verteilung der EU-Mittel in der zweiten Säule gelten, bei der immer noch an einem historischen Schlüssel festgehalten würde, heißt es in einem Schreiben der Verbände an Ministerin Heinen-Esser. Angesichts der Herausforderungen, die etwa mit der neuen Farm-to-Fork-Strategie der Brüsseler Kommission verbunden sind, sei eine Schlechterstellung NRWs nicht mehr nachvollziehbar, sieht sich der RLV-Präsident in seiner Forderung nach einer gerechten Verteilung der Mittel bestätigt. Daher appellieren die beiden Verbände an das Düsseldorfer Ministerium, sich im Rahmen der Sonderagrarministerkonferenz mit Nachdruck für eine an die neuen Ansprüche ausgerichtete einheitliche Verteilung der Mittel einzusetzen. Mit einem angemessenen Budget in der zweiten Säule lassen sich so in der Folge geeignete Wege finden, den Prozess der Neuausrichtung der Landwirtschaft zu gestalten und zu fördern, heißt es abschließend in dem Schreiben.
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