Rohrer Hausverwaltung: Mietstundung im gewerblichen Vermietungsbereich meist kostenintensiver als Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme
So wurden beispielsweise auch für größere Gewerbemieter zunächst Stundungsvereinbarungen angeboten. Die gesetzliche Verzinsung für die gestundete Miete beläuft sich derzeit auf 8,12 Prozent. Insofern war die Inanspruchnahme der KfW-Darlehen mit einem Zinssatz von 3 Prozent für die Gewerbemieter vorteilhafter. In den Fällen, bei denen Zuschüsse und günstige KfW-Darlehen bereits anderweitig verplant waren, wurden verzinsliche Stundungsvereinbarungen getroffen, um den nachhaltigen Geschäftsbetrieb des Mieters sicherzustellen.
„Das Thema erfordert tiefgreifende mietrechtliche und förderrechtliche Kenntnisse. Die teilweise existenziellen Herausforderungen bei den betroffenen Gewerbemietern können nur mit viel Fingerspitzengefühl und Empathie gemeistert werden.
Sich mit den entsprechen Möglichkeiten auseinanderzusetzen ist sehr zeitintensiv, so dass wir die Leiterin unserer Miethausverwaltung, Valerie Krug, als Corona-Miet-Beauftragte für das Thema etabliert haben“, so Nuss abschließend.
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