Seehofers Entscheidung ist im Sinne der Pressefreiheit
Der Presserat hat bereits gestern (Mittwoch) Nachmittag wegen des umstrittenen Artikels „All cops are berufsunfähig“ ein Beschwerdeverfahren gegen die taz eingeleitet. Grundlage für das Verfahren sind bislang 344 Beschwerden von Leserinnen und Lesern, die in der Kolumne die Grenzen der Meinungsfreiheit als überschritten ansahen. Unter den Beschwerdeführern sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Polizei.
In seiner nächsten Sitzung am 8. September wird der Beschwerdeausschuss 2 des Presserats über den Fall beraten. Einschlägig für die Prüfung ist u.a. die Ziffer 1 des Pressekodex, wonach die Wahrung der Menschenwürde oberstes Gebot der Presse ist.
Zum Pressekodex: https://www.presserat.de/pressekodex.html
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