Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein: Eigenkapital-Hilfe für Start-ups und kleine Mittelständler
Die Mittel können ab sofort bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) beantragt werden. (https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/sonder-beteiligungsprogramm-s-h ). Zur Finanzierung des Programms erhält die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) durch den Bund garantierte Darlehensmittel der KfW in Höhe von 10,5 Mio. Euro. Sie leitet diese an die MBG weiter. Die MBG selbst trägt 4,5 Mio. Euro des Finanzierungsvolumens. Davon verbürgen die IB.SH und das Land Schleswig-Holstein 3 Mio. Euro.
Mit dem Programm steht für Schleswig-Holstein die sogenannte Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt hatten. (www.kfw.de/corona-startup)
Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über die mit Haftungsfreistellung ausgestatteten Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren.
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