Verlängerung von Maklerverträgen
Maklerverträge können sich automatisch verlängern – wenn die entsprechende Klausel Vertragsbestandteil wird. Dies hat laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof entschieden. Eine Laufzeit von sechs Monaten, eine automatische Verlängerung um drei Monate und eine Kündigungsfrist von vier Wochen befanden die Richter grundätzlich unbedenklich.
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