AvD moniert unerträglichen Schwebezustand durch StVO-Novelle
- Rechtsgrundlage der StVO-Novelle fraglich
- Verschärfungen der Strafen sind zu korrigieren
- AvD fordert ein schnelles Handeln aller relevanten Beteiligten
Schon am 15.05.2020 hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) das Vorhaben von Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) begrüßt, die Verschärfungen der Strafen für Geschwindigkeitsvergehen zu überdenken und zurückzunehmen.
Jetzt, am 02.07.2020, muss festgestellt werden, dass sich die Situation nicht verbessert, sondern sogar wesentlich verschärft hat. Dies kann auch an steigenden Fallzahlen bei den AvD Vertrauensrechtsanwälten beobachtet werden, bei denen sich die AvD-Mitglieder verstärkt anwaltliche Hilfe auf Grund drohender Fahrverbote suchen.
Im Zweifelsfall haben diese Mitglieder in den Medien verfolgt, dass sich massiver Widerstand gegen die StVO-Novelle formiert hat und der Ist-Zustand wahrscheinlich keinen Bestand haben wird. Selbst der hartnäckigste Verfechter für die jetzt vorliegende Form der StVO wird zugeben müssen, dass er selbst schon außerhalb geschlossener Ortschaften versehentlich in einer Situation war, die jetzt mit einem Monat Fahrverbot geahndet würde. Ein Raser ist er aber sicher nicht.
Offensichtlich ist die Rücknahme der Verschärfung, die sich heimlich, still und leise in die Novelle geschmuggelt hat, nicht genauso geräuschlos wieder rückgängig zu machen.
Ungeachtet von juristischen Spitzfindigkeiten, welche die StVO-Novelle in der jetzigen Form zu Fall bringen könnten, sieht der AvD vielmehr ein faktisches Problem. Schon am Tag des Inkrafttretens der Novelle wurde quasi angekündigt, dass sie in der vorliegenden Form keine Geltung haben wird, nicht zuletzt, weil eine Verhältnismäßigkeit der Bußen nicht mehr gegeben ist. Trotzdem werden jetzt Fahrverbote auf Basis der Novelle verhängt.
Dies führt dazu, dass Einsprüche eingelegt werden müssen, um bereits laufende Verfahren so lange hinauszuzögern, bis eine Korrektur der Verschärfung erfolgt und so z.B. ein drohendes Fahrverbot abgewehrt werden kann. Es wird also eine Flut neuer Verfahren geben, mit denen sich die Verkehrsgerichte unnötigerweise beschäftigen müssen. Wenn dies das Ziel der Novelle war, kann man nur sagen: gut gemacht.
Wenn aber Rechts- und Verkehrssicherheit das Ziel gewesen sein soll, dann wurde dies kolossal verfehlt. Deshalb fordert der AvD ein schnelles Handeln aller relevanten Beteiligten. Politische Machtkämpfe sollten nicht auf dem Rücken verunsicherter Autofahrer ausgetragen -und begangene Fehler zeitnah korrigiert werden. Nur eine Ankündigung ist schlicht nicht ausreichend.
AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings und attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.
AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND e.V. – AvD –
– Unternehmenskommunikation / Presse –
Goldsteinstraße 237
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 6606 301
www.avd.de
AvD Automobilclub von Deutschland
Goldsteinstr.237
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 6606-0
Telefax: +49 (69) 6606-789
http://www.avd.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (0)69 6606-301
E-Mail: malte.dringenberg@avd.de
PR / Öffentlichkeit
Telefon: +49 (0)69 6606-368
E-Mail: herbert.engelmohr@avd.de