BG ETEM: Keine Quarantäne mehr bei Filmproduktionen
Die Empfehlungen der BG ETEM beruhen auf dem SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und wurden am 19. Mai erstmals veröffentlicht. Diese Empfehlungen sahen ursprünglich vor, dass sich alle Beteiligten in Quarantäne begeben, wenn beim Drehen der Mindestabstand unterschritten wurde und Ersatzschutzmaßnahmen nicht möglich waren. „Aufgrund der aktuellen Risikobewertung durch das Robert-Koch-Institut sowie des von der Produzentenallianz vorgelegten medizinischen Konzepts kann ab sofort auf Quarantänemaßnahmen verzichtet werden“, erklärt Dr. Jens Jühling, Präventionsleiter der BG ETEM. Stattdessen sehen die Empfehlungen der BG ETEM nun ein abgestuftes Schutzkonzept vor, wenn es sich nicht durch andere Maßnahmen verhindern lässt, dass Schauspielerinnen und Schauspieler sich sehr nahekommen, d. h. den allgemein bekannten Sicherheitsabstand unterschreiten.
Die drei Schutzstufen
Stufe 1 bezieht sich auf Kurzzeitkontakte unter 15 Minuten pro Tag zwischen zwei gleichen Personen. Hier reichen die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Eingangskontrollen mit Abfrage von Corona-Symptomen. Haben zwei gleiche Personen länger als 15 Minuten pro Tag Kontakt, ohne den Mindestabstand wahren zu können, fällt das in Stufe 2. In dieser Stufe kommen zu den Schutzmaßnahmen der ersten Stufe noch zwei Corona-Tests pro Woche hinzu. Die höchste Schutzstufe gilt für Beteiligte mit engem Körperkontakt, zum Beispiel in Kampfszenen. In dieser dritten Schutzstufe gibt es zusätzlich Kontaktbeschränkungen ab fünf Tagen vor dem Dreh der Szene. Hier wird insbesondere präventives Verhalten der Betroffenen eingefordert. Kann bei notwendigen Kontakten in dieser Zeit der Mindestabstand nicht eingehalten werden, ist mindestens eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sind während der Schutzzeit unter anderem Schwimmbadbesuche und Partys tabu.
„Wir passen mit der überarbeiteten Version unsere Empfehlung der aktuellen Risikolage an“, erläutert Dr. Jens Jühling. „Für Produzentinnen und Produzenten ist es wichtig“, ergänzt er, „diese auch im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung entsprechend zu berücksichtigen und gegebenenfalls auf die speziellen betrieblichen Belange anzupassen.“
Informationen im Internet und telefonische Beratung
Die Empfehlungen zur branchenspezifischen Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für die Filmproduktion können auf der Internetseite der BG ETEM unter www.bgetem.de/corona im Bereich „Spezielle Informationen für einzelne Branchen“ heruntergeladen werden.
Fragen werden an der Corona-Hotline der BG ETEM unter der Telefonnummer 0221 3778 – 7777 von Präventionsexperten beantwortet. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar.
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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