Energie- / Umwelttechnik

Contractingverband VfW: Diskriminierung von Effizienzdienstleistungen muss beendet werden!

Mit dezentralen Effizienzdienstleistungen bringen Contractoren die Energiewende dahin, wo sie hingehört: Vor Ort zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Gewerbe und Industrie. Sie versorgen Häuser und Quartiere mit Wärme, Strom, Kälte, Licht, aber auch mit Lösungen rund um Mobilität. Technologieoffen, sicher und mit einem Versprechen für Energieeffizienz. Trotz dieser schlagkräftigen Argumente sind die Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Contracting-Lösungen insbesondere im Gebäudebestand nach wie vor unzureichend. Der Grundstein für die deutsche Gesetzgebung wird durch die Vorgaben der EU gelegt. Daher sollte Deutschland die Ratspräsidentschaft nutzen, um bestehende Hemmnisse für klimafreundliche Effizienzdienstleistungen zu beseitigen.

Eines der wesentlichen Hemmnisse bei der Umsetzung ist die Ungleichbehandlung von Energiedienstleistern und Eigenversorgern: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlegung der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen. Bei einer Modernisierung durch den Vermieter mit Eigenversorgung können jedoch auch höhere Kosten umgelegt werden. Dies führt dazu, dass in vielen Fällen die Durchführung der Modernisierung durch einen Energiedienstleister nicht möglich ist. Es entsteht ein Modernisierungsstau, da die Sanierung oft gar nicht durchgeführt wird. Ähnlich ist es bei der EEG-Umlage: Energiedienstleister müssen die volle Umlage zahlen, während Eigenversorger nur 40 % zahlen müssen.

Tobias Dworschak, VfW Geschäftsführer „Wir fordern eine Anpassung der bestehenden Gesetzeslage. Die energetische Modernisierung der Wärmeversorgung durch einen Energiedienstleister muss umlegbar sein, solange die dabei entstehenden Kosten unterhalb der Kosten liegen, die bei einer Modernisierung durch den Vermieter zu erwarten wären. Außerdem sollten auch Energiedienstleister nur 40 % der EEG-Umlage zahlen müssen“.

Die Ergebnisse des im Juni 2020 beendeten QualitEE-Projekts, welches durch die europäische Kommission im Rahmen des Horizon 2020-Programms finanziert wurde, untermauern diese Forderung sowohl für Deutschland als auch Europa insgesamt. Als wichtigste Hemmnisse für fortschrittliche Energiedienstleistungen wurden dabei in fast allen Mitgliedsstaaten -darunter eben auch Deutschland- die mangelnde Unterstützung durch die jeweiligen Regierungen identifiziert. Dies führt wiederum zu einem mangelnden Vertrauen potenzieller Investoren und Kunden in die Branche, was das Wachstum nachteilig beeinflusst. Zur Behebung dieser Missstände wurden 28 Pilotprojekte mit einem Volumen von 33 Mio. € angestoßen. Dies ist viel zu wenig für die Behebung der genannten Mängel und es bedarf sowohl auf EU-Ebene als auch nationaler Ebene weiterer Projekte dieser Art.

Weitere Informationen sind auf www.energiecontracting.de erhältlich.

Was ist Contracting?
Beim Contracting übernimmt ein Energiedienstleister die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie. Der Auftrag kann die Lieferung von Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie umfassen. Der Bezug von Energie über einen Dritten (Contractor) kann für den Kunden (Contractingnehmer) verschiedene Vorteile haben. Zum Beispiel, dass keine Investitionen in die Energieanlage getätigt werden müssen und die freiwerdenden Investitionen an anderer Stelle verwendet werden können. Außerdem können ökologische und ökonomische Potenziale freigesetzt werden, welche vom Immobilieneigentümer unter Umständen nicht genutzt werden. Energieliefer-Contracting, Einspar-Contracting, Finanzierungs-Contracting und das technische Anlagenmanagement sind die üblichen Contractingvarianten.

Über den Verband für Wärmelieferung e.V.

Der VfW ist die führende Interessenvertretung für Contracting und Energiedienstleistungen und bündelt die Interessen von mehr als 250 Mitgliedsunternehmen. Ziel des Verbands, der 1990 in Hannover gegründet wurde, ist die Förderung von Energiedienstleistungenfür einen nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz. Der VfW berät nicht nur Contractoren, sondern auch Kunden und Mieter, bei Fragen rund um das Thema Contracting. Zur Verbreitung und Durchsetzung dezentraler Energiedienstleistungen in Politik und Öffentlichkeitunterstützt der VfW Interessenten mit Praxishilfen und Schulungen und engagiert sich, damit die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband für Wärmelieferung e.V.
Lister Meile 27
30161 Hannover
Telefon: +49 (511) 365900
Telefax: +49 (511) 3659019
https://www.vfw.de

Ansprechpartner:
Tobias Dworschak
Geschäftsführer
Telefon: +49 (511) 36590-0
E-Mail: tobias.dworschak@vfw.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel