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Designgesetz: Reparaturklausel kommt – GVA kritisiert Bestandsschutz scharf

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass sich die Fraktionen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag am gestrigen Tag auf die Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designgesetz geeinigt haben. Der GVA kritisiert allerdings den vorgesehenen weitreichenden Bestandsschutz, der mehr Wettbewerb im Kfz-Ersatzteilmarkt und damit sinkende Ersatzteilpreise in eine ferne Zukunft rücken lässt.

Fauler Kompromiss zulasten der Autofahrer

Bereits im vergangenen Jahr wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieses enthält u.a. eine Änderung des deutschen Designgesetzes, in das eine Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingeführt wird. Die Reparaturklausel nimmt Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten im Ersatzteilbereich vom Designschutz aus, ohne die legitimen Interessen der Fahrzeughersteller am Schutz der Designs im Neufahrzeugbereich zu berühren. Eine Öffnung des Marktes für mehr Wettbewerb kann zu spürbar sinkenden Kfz-Ersatzteilpreisen führen, das haben Erfahrungen in anderen europäischen Staaten gezeigt. Der GVA, Vertreter von Automobilclubs und Versicherern sowie Verbraucherschützer haben deshalb seit vielen Jahren die Einführung der Reparaturklausel gefordert.

Schon der Gesetzentwurf enthielt allerdings einen weitreichenden Bestandsschutz, der bereits eingetragene Designs von der Reparaturklausel ausnimmt. Der GVA hat sich hingegen dafür eingesetzt, dass der gesamte Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile liberalisiert wird. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Soll der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden, ist es nicht zielführend, wenn bestehende Designrechte bis zu 25 Jahre fortgelten können. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen in ihren jüngsten Verhandlungen nicht einmal auf eine zeitliche Beschränkung des Bestandsschutzes einigen. Vielmehr wurde die Reparaturklausel jetzt Teil eines parlamentarischen Kuhhandels, dem die Interessen von 50 Mio. Autofahrern sowie vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen aus Kfz-Teilehandel und Kfz-Teileindustrie geopfert wurden.“ Die Änderung des Designgesetzes wird so nur Auswirkungen auf zukünftig einzutragende Designs haben, die Halter von bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeugen werden dagegen nicht profitieren. So wird eine vollständige Liberalisierung des Marktes erst in den 2040er Jahren erreicht werden. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Durch diesen faulen Kompromiss werden die Preise für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Deutschland mangels Wettbewerbs weiterhin zu den höchsten in Europa zählen.“

Über Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA)

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) ist der Branchenverband und die politische Interessenvertretung des freien Kfz-Teile-Großhandels in Deutschland. Darüber hinaus spricht er auch für die rund 2.000 Einzelhändler von Kfz-Ersatzteilen. Im GVA sind derzeit etwa 130 Handelsunternehmen mit über 1.000 Betriebsstellen sowie ca. 125 Kfz-Teilehersteller und Anbieter technischer Informationen organisiert. Weitere Informationen sind abrufbar unter: www.gva.de

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