Europäisches Patentgericht im zweiten Anlauf? Ja, aber nur bei erheblichen Verbesserungen.
Der Patentverein sowie der BITMi haben dazu eine Stellungnahme eingeschickt und veröffentlicht. Über das Gesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht soll noch in dieser Legislaturperiode abgestimmt werden. Mit Inkrafttreten des Übereinkommens würde auch die dazugehörige Verordnung über ein EU-Patent (Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) als zweiter Teil des Patentpakets wirksam werden.
Dr. Heiner Flocke, Vorstand des Patentvereins, schaut zurück: „Die nächtliche Ad-hoc Abstimmung durch wenige verbliebene Mitglieder des vorigen Deutschen Bundestages zu einem gerade für die mittelständische Wirtschaft und Innovationsführer so wichtigen Thema des EU-Patentpakets hatte das Bundesverfassungsgericht kassiert. Das darf jetzt nicht mit erforderlicher Zweidrittel-Mehrheit einfach wiederholt werden! Sondern es ist als Chance zu werten, nun die Mängel der Verfahrensordnung gerade zum Thema Aussetzung zu beheben. Angesichts der viel zu vielen Verurteilungen vermeintlicher Verletzer auf Basis später als nicht valide erkannter Patente müssen Verletzungsurteile als Regelfall ausgesetzt werden oder es muss durch ein technisch besetztes Verletzungsgericht auch eine Patent-Überprüfung stattfinden.“
Dr. Oliver Grün, Präsident des BITMi, ordnet den erneuten Anlauf wie folgt ein: „Patente und Patentgerichtsbarkeit sind für die Rahmenbedingungen des IT-Mittelstands ein entscheidendes Thema. Das Übereinkommen birgt die Gefahr, dass wichtige Fragen des Patentprozessrechts der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Wir fordern den Deutschen Bundestag daher auf, seine eigenen Entscheidungsbefugnisse dauerhaft zu sichern. Das europäische Patentpaket hat zahlreiche Mängel. Für den Mittelstand kann es nur ein Gewinn werden, wenn es nachgebessert wird.“
In den letzten Jahren wurden trotz zweifelhafter Rechtsgrundlage im großen Umfang softwarebezogene Patente erteilt, die grundlegende Softwarelösungen exklusiv beanspruchen. Daraus entwickelte sich eine Kollisionssituation zwischen patentrechtlichen und urheberrechtlichen Ansprüchen, die einer rechtssicheren Verwertung von Computerprogrammen durch ihre Entwickler auf Grundlage des Urheberrechts entgegensteht. Durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa sieht sich heute insbesondere der IT-Mittelstand unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt.
Hintergrundinformationen
Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme von Patentverein und BITMi: https://www.bitmi.de/wp-content/uploads/200702_BITMi_Stellungnahme_Patentreform.pdf
Lesen Sie hier den Entwurf zur anstehenden Gesetzgebung: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_EPG%C3%9C_Vertragsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Lesen Sie hier die Pressemitteilung aus dem März vom BMJV
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/032620_Patentreform.html
Finden Sie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts in der ausführlichen Form hier: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-020.html
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