Fledermäuse stehen unter besonderem Schutz
Insgesamt leben bei uns in Deutschland 25 Fledermausarten, die unterschiedliche Lebensraumansprüche haben und somit unterschiedliche Quartiere beziehen. Im Winterhalbjahr, von November bis Anfang März, leben die Tiere in sogenannten Winterquartieren. Typischerweise beziehen sie in dieser Zeit Höhlen, Stollen, Bunker, Bahndurchlässe oder Kellergewölbe, die kühl, feucht, ruhig und frostfrei sind. Ihre Körpertemperatur können sie während des Winterschlafs auf ihre Umgebungstemperatur herabsenken und verlangsamen dadurch ihren Stoffwechsel. Fledermäuse sollten keinesfalls während ihrem Winterschlaf gestört werden, da der Aufwachprozess den Tieren sehr viel Energie raubt. Wird eine Fledermaus im Winterschlaf oft gestört und wacht dadurch häufig auf, kann der Energieverlust so groß sein, dass sie vor dem Frühjahr verhungert. Aus diesem Grund werden Winterquartiere mit hohem Fledermausvorkommen, wie zum Beispiel der Milseburgtunnel in der Rhön, während der Wintermonate geschlossen. In den ersten warmen Tagen im Frühjahr wechseln die Tiere von ihrem Winter- ins Sommerquartier. Dieses befindet sich beispielsweise für Arten, die im Wald leben, in verlassenen Baumhöhlen, in Spalten von Bäumen oder auch hinter loser Rinde. Solche Arten, die Quartiere an Gebäuden bevorzugen, leben im Sommer auf Dachböden, unter Dachschindeln, in Rollladenkästen, hinter Fensterläden und Fassadenverkleidungen, in Spalten von Zwischendächern, Dachbalken oder auch in Mauerspalten. In den Sommermonaten bilden weibliche Fledermäuse Fortpflanzungsgemeinschaften, sogenannte Wochenstuben, um ihre ein bis zwei Jungtiere großzuziehen. Besonders diese Gebäude bewohnenden Fledermäuse sind sehr schutzbedürftig und auf die Bereitschaft der Hauseigentümer angewiesen, die Quartiere zur Verfügung zu stellen und bestehende zu erhalten. Fledermäuse sind sehr quartiertreu und kommen jedes Jahr wieder zu ihren angestammten Quartieren zurück. Viele unserer heimischen Fledermausarten sind mittlerweile gefährdet oder sogar vom Ausstreben bedroht, sodass ein besonderes Augenmerk auf den Schutz dieser geheimnisvollen Tiere gelegt werden muss.
Die Untere Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass alle heimischen Fledermausarten einen strengen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genießen. Es ist demnach verboten, die Tiere zu stören, sie zu fangen oder gar zu töten. Außerdem dürfen ihre Lebensstätten nicht beeinträchtigt werden. Unvermeidbare Eingriffe in Fledermausquartiere oder Veränderungen an diesen Lebensstätten, auch im Bereich von Gebäuden, sind der Unteren Naturschutzbehörde zu melden und müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Bei Renovierungen von Gebäuden sollten die Quartiere erhalten bleiben. Hierbei ist es ratsam frühzeitig den Kontakt zur zuständigen Behörde zu suchen um gemeinsam eine praktikable Lösung zu finden. Fledermäuse verhindern keine erforderliche Sanierung – Sanierungen von Sommerquartieren sollten im Idealfall in der Zeit von September bis März/April, also in der fledermausfreien Zeit, erfolgen. Winterquartiere entsprechend in den Sommermonaten von April bis September.
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