Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg
Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2021 beantragen. Bis zum 1. Oktober 2020 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet im November 2020.
In Abstimmung mit der LAGG gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Vorrang haben Projekte der Archivierung an Gedenkstätten;
- Vorrang haben zudem Maßnahmen, mit denen digitale Lernangebote entwickelt und ermöglicht werden;
- Vorrang haben darüber hinaus Projekte, die der Gewinnung, Förderung und Ausbildung von Ehrenamtlichen dienen.
Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Gedenkstättenförderung sieht auch die Förderung von Gedenkstättenverbünden in Baden-Württemberg vor. Über die Förderung von Verbünden entscheidet der Förderbeirat. Die Fördergrundsätze und die aktuellen Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 164099-0
Telefax: +49 (711) 164099-77
http://www.lpb-bw.de
Ansprechpartner:
Christina Schneider
Telefon: +49 (711) 164099-56
Fax: +49 (711) 164099-55
E-Mail: christina.schneider@lpb.bwl.de
Telefon: +49 (711) 164099-56
Fax: +49 (711) 164099-55
E-Mail: christina.schneider@lpb.bwl.de
Erika Riegg
Gedenkstättenarbeit
Telefon: +49 (711) 164099-31
Fax: +49 (711) 16409931-55
E-Mail: erika.riegg@lpb.bwl.de
Gedenkstättenarbeit
Telefon: +49 (711) 164099-31
Fax: +49 (711) 16409931-55
E-Mail: erika.riegg@lpb.bwl.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.