Familie & Kind

Friedwald spendet 35.000 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz

Petra Bach, Geschäftsführerin der FriedWald GmbH, übergab am 30. Juni 2020 in der Griesheimer Firmenzentrale symbolisch einen Scheck über 35.000 Euro an Sabine Kraft, Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz e. V.

FriedWald hat sich entschlossen, die Summe, die sich aus der befristeten dreiprozentigen Senkung der Mehrwertsteuer bei Namenstafeln und Beisetzungen ergibt, zu spenden anstatt als Preissenkung weiter zu geben. „Bei Beisetzungen handelt es sich um eine Dienstleitung im Rahmen der Daseinsfürsorge und nicht um ein Verbrauchsgut. Eine konjunkturelle Belebung durch die Senkung der Beisetzungsgebühr von 350 auf 341,18 Euro ist nicht zu erwarten, die Umstellung der Vertragsunterlagen dagegen sehr aufwendig“, sagt Petra Bach. Dem Verein sei FriedWald seit Jahren sehr verbunden und unterstütze seine Arbeit regelmäßig durch Spenden und gemeinsame Veranstaltungen, so die Firmen-Gründerin weiter. Die Spende wird bereits im Juli übergeben.

Sabine Kraft freut sich sehr über die Zuwendung an den Bundesverband: „Wie viele Organisationen leiden wir stark unter dem Rückgang von Spenden. Alle Veranstaltungen 2zum Spendensammeln für unsere Mitglieder mussten wir absagen, deswegen sind wir dankbar für die Unterstützung schon im Juli.“

Der Erwerb von Grabrechten im FriedWald unterliegt nicht der Mehrwertsteuer.

Zum Hintergrund

Über FriedWald®:

Die FriedWald GmbH hat ungewohnte Wege beschritten und neue Akzente in der Bestattungskultur gesetzt. Als Pionier und führender Anbieter der Naturbestattung in Deutschland bietet das Unternehmen eine Alternative zum konventionellen Friedhof. FriedWald ermöglicht in Kooperation mit Ländern, Kommunen, Kirchen und Forstverwaltungen Baumbestattungen in gesondert ausgewiesenen Bestattungswäldern. Jeder der 70 FriedWald-Standorte ist ein nach öffentlichem Recht genehmigter Friedhof im Wald.

Das Unternehmen mit Sitz im hessischen Griesheim bei Darmstadt beschäftigt rund 140 Mitarbeiter am Unternehmenssitz (Verwaltung, Kundenbetreuung) und bundesweit (Standort- und Forstbetreuung). Zudem betreuen rund 200 Förster die FriedWald-Standorte vor Ort und begleiten Kunden bei Waldführungen, Baumauswahl und Beisetzung. Die Marke FriedWald® ist in Deutschland und Österreich geschützt. Ziel ist, in schönen Waldregionen Europas ein einheitliches und ökologisch anerkanntes Naturbestattungskonzept zu gewährleisten. FriedWald ist bekannt: Mehr als 70 Prozent der über 50-Jährigen kennen die Marke (kantar/emnid 9/2019).

Über den Bundesverband Kinderhospiz e.V.

Der Bundesverband Kinderhospiz ist als Dachverband der ambulanten und stationären Kinderhospizeinrichtungen in Deutschland auch Ansprechpartner für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kostenträger und Spender.

In Deutschland gibt es etwa 50.000 Familien, die ein lebensverkürzend erkranktes Kind haben. Für diese Familien setzt sich der Bundesverband Kinderhospiz ein, um sie aus dem sozialen Abseits zurück in die Mitte der Gesellschaft zu holen.

BVKH Geschäftsführerin Sabine Kraft wurde für ihre Verdienste für schwerstkranke Kinder und Jugendliche 2019 von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

www.bundesverband-kinderhospiz.de

www.oskar-sorgentelefon.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesverband Kinderhospiz e.V.
Schloss-Urach-Str. 4
79853 Lenzkirch
Telefon: +49 (7653) 826400
Telefax: +49 (7653) 8264018
http://www.bundesverband-kinderhospiz.de

Ansprechpartner:
Anja Bieber
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (7653) 8264041
E-Mail: pr@bundesverband-kinderhospiz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel