#GemeinsamUnternehmenStützen: „Rückzahlungsmodalitäten prüfen“
Betroffen seien insbesondere Unternehmen, die sich mit Verlass auf die Anrechenbarkeit von nicht durch die Kurzarbeiterregelung gedeckten Personalkosten (u. a. 450-Euro-Minijobber, Auszubildende) – im April und Mai dazu entschlossen hatten, ihr Unternehmen nicht weiter zu schließen. Viele Unternehmen aus Gastronomie und Handel haben dabei auf kreative Lösungen gesetzt und kurzfristig einen Bring- und Abholservice eingerichtet, um zumindest einen Teil der Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und ihre Kunden zu halten.
Im Abrechnungsverfahren der Soforthilfen werden nun zwar die Einnahmen in diesen Monaten angerechnet, die teils sehr viel höheren Personalkosten können jedoch nicht angesetzt werden. Rosenstock: „Wenn diese Unternehmen ihre Soforthilfen nun zurückzahlen müssen, werden wir im Herbst und Winter eine erste Insolvenzwelle sehen. Das können Bund und Land nicht wollen.“
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