INDUS erfasst im Halbjahresabschluss nicht-zahlungswirksame Wertminderungen und Wertberichtigungen
Die INDUS Holding AG erfasst im Halbjahres-Konzernabschluss 2020 nicht-zahlungswirksame Wertminderungen auf Firmenwerte (Goodwill). Die Wertminderungen in Höhe von rd. 31,6 Mio. EUR ergeben sich aus den verschlechterten Zukunftsaussichten der von den Wertminderungen betroffenen Einheiten, die im Rahmen des durch die Corona-Pandemie ausgelösten zusätzlichen Planungsprozesses zur Jahresmitte und den sich daran anschließenden Wertminderungstests offensichtlich wurden. Davon entfallen rd. 29,2 Mio. EUR auf das Segment Fahrzeugtechnik und rd. 2,4 Mio. EUR auf das Segment Metalltechnik.
Darüber hinaus hat der Vorstand Maßnahmen zur Bereinigung unprofitabler Bereiche beschlossen. Im Halbjahresabschluss führen diese Maßnahmen in ihrer Gesamtheit zu Wertberichtungen auf Sachanlagen und aktive latente Steuern sowie zur Bildung von Rückstellungen von in Summe rd. 12,5 Mio. EUR. Davon entfallen rd. 7,9 Mio. EUR auf das Segment Fahrzeugtechnik und rd. 4,6 Mio. EUR auf das Segment Metalltechnik.
In Summe werden demnach rd. 42,8 Mio. EUR nicht zahlungswirksame-Wertberichtigungen und zahlungswirksame Belastungen in Höhe von rd. 1,3 Mio. EUR im Halbjahres-Konzernabschluss ausgewiesen.
Die Wertberichtigungen werden verschiedene Kennzahlen wie das operative Ergebnis (EBIT), das Ergebnis nach Steuern und die Eigenkapitalquote beeinflussen.
Der vollständige Halbjahresbericht 2020 wird am 06. August 2020 veröffentlicht.
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