Sicherheit

Infektionsschutz am Arbeitsplatz: Initiative „Infektionsschutzhelfer“ bietet kostenlose Gefährdungsbeurteilung und individuellen Maßnahmenplan für Unternehmen sowie Hotels und Co.

Maßnahmen und Regelungen zur Verhinderung der Ausbreitung von Covid-19 gibt es in jedem Geschäft, jedem Restaurant und jeder Firma. Doch was unternehmen Betriebe wirklich, um den Schutz von Mitarbeiter*innen, Kunden und Dienstleistern zu gewährleisten und in welchen Punkten könnten sie sich noch bessern? Dieser Frage hat sich die Non-Profit-Initiative „Infektionsschutzhelfer gegen Covid-19“ gewidmet, die auf ihrer Webseite, neben einer Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer, eine kostenlose Gefährdungsbeurteilung nach dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Unternehmen sowie für Hotels und Pensionen anbietet.

Infektionsschutz am Arbeitsplatz ist wichtig, denn nur durch konsequente Maßnahmen können Neuinfektionen verhindert werden. Laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, konkrete Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu erarbeiten und diese umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat hierzu einen bundeseinheitlichen Arbeitsschutzstandard veröffentlicht – für die Umsetzung sind die Unternehmen selbst verantwortlich. Damit Vorgesetzte oder Arbeitgeber dieser Verantwortung gerecht werden können, hat der Zusammenschluss aus rund 100 Unternehmen unter www.infektionsschutzhelfer.de eine kostenlose interaktive Gefährdungsbeurteilung entwickelt, die für Unternehmen einen individuellen Maßnahmenplan erstellt. Durch einen etwa 10-minütigen Fragenkatalog werden die größten Gefahrenquellen ermittelt und Maßnahmen, gemäß des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und nach Priorität sortiert, vorgeschlagen. Arbeitgeber erhalten anschließend ein Zertifikat, mit dem sie die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaft sowie gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitenden nachweisen können.

Neben der Online-Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen bietet die Initiative „Infektionsschutzhelfer“ eine weitere Alternative an, die speziell auf die Beherbergungsbranche zugeschnitten ist. Denn in Hotels, Gasthäusern und Pensionen existieren durch den hohen Publikumsverkehr besondere Infektionsgefahren, weswegen die Schutzmaßnahmen durch den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) und seine Landesverbände spezifiziert wurden. Auch hier führt eine Reihe an Fragen zu einem individuellen Maßnahmenplan, um die Infektionsgefahr in Hotels und Co. weitestgehend zu reduzieren.

Über die Initiative „Infektionsschutzhelfer“

Das Aktionsbündnis bietet unter Infektionsschutzhelfer.de seit April 2020 eine Online-Ausbildung zum Infektionsschutzhelfer an. Dabei hat der Interessent die Wahl zwischen einer allgemeinen Ausrichtung, bspw. für Dienstleistungs- und Industriebetriebe, oder dem Fokus auf das Beherbergungsgewerbe. Gestartet als Recherche-Kooperation einiger Unternehmen zum Thema Arbeitsschutzmaßnahmen unter Corona-Bedingungen, wuchs die Idee, die erzielten Kenntnisse nicht nur zusammenzufassen, sondern mit Experten auf fundierte Beine und allgemein kostenlos zur Verfügung zu stellen. Denn Solidarität ist gerade in Krisenzeiten wichtig. Schnell fanden sich 100 engagierte Unternehmen, die bereit waren, als Teil dieses Projektes zur Aufklärung und Ausbildung beizutragen. In Zusammenarbeit mit Virologen, Arbeitsschutzexperten und Verantwortlichen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement entstand eine fundierte Online-Schulung, die sich am SARS-COV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales orientiert und stets an neueste Erkenntnisse der Virologie und Arbeitssicherheit angepasst wird. Die Initiatoren haben eine notarielle Erklärung abgegeben, dass sie die Schulung für mindestens zehn Jahre aktualisieren und kostenlos zur Verfügung stellen. Unterstützung findet das ehrgeizige Projekt auch von der Technischen Universität Berlin, diversen Handwerkskammern sowie der IHK Cottbus.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

DMS Deutsche Mittelstandsschutz GmbH
Droste-Hülshoff-Str. 14
51503 Rösrath
Telefon: +49 (2205) 91772-90
https://www.mittelstandsschutz.de

Ansprechpartner:
Kira Mittmann
PR KONSTANT
Telefon: +49 (211) 730633-60
E-Mail: kira@konstant.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel