Inflationsrate in Hessen sinkt im Juli 2020 auf minus 0,1 Prozent
Im Juli 2020 lag das Niveau der Verbraucherpreise in Hessen um 0,1 Prozent unter dem Niveau von Juli 2019. Wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden mitteilt, hatte die Inflationsrate im Juni 2020 bei 0,8 Prozent und im Mai 2020 bei 0,3 Prozent gelegen.
Insgesamt hat die Senkung der Mehrwertsteuer die Entwicklung der Verbraucherpreise im Juli deutlich beeinflusst. Starke Preisrückgänge für Heizöl, Kraftstoffe und Bekleidungsartikel, aber auch Preissteigerungen bei Mieten prägten die Veränderungsrate gegenüber Juli 2019.
Die Senkung der Mehrwertsteuer wirkte sich auch auf die Preisentwicklung zwischen Juni und Juli aus: Das Niveau der Verbraucherpreise sank im Juli im Vergleich zum Vormonat um 0,4 Prozent. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gab es spürbare Preisrückgänge im Bereich der Waren, so zum Beispiel bei Energieprodukten, Nahrungsmitteln, Bekleidungsartikeln (minus 5,1 Prozent) sowie bei Möbeln und Leuchten (minus 2,3 Prozent). Dagegen stiegen die Preise für Dienstleistungen.
Preise für Energie
Die Energiepreise sanken im Juli 2020 um 1,9 Prozent im Vergleich zum Juni 2020. Während die Preise für Kraftstoffe im Durchschnitt unverändert blieben, war Heizöl 6,5 Prozent günstiger als im Vormonat. Die Preise für Erdgas sanken um 3,7 Prozent, für Strom musste 2,7 Prozent weniger bezahlt werden als im Juni.
Gegenüber Juli 2019 sanken die Preise für Energie im Juli um 7,9 Prozent. Insbesondere Heizöl (minus 31,7 Prozent) und Kraftstoffe (minus 14,4 Prozent) waren deutlich günstiger als im Vorjahresmonat. Für Erdgas zahlten Verbraucherinnen und Verbraucher um 0,3 Prozent geringere Preise, für Strom um 0,1 Prozent geringere Preise als im Juli 2019. Ohne Berücksichtigung der gesamten Energie hätte die Inflationsrate im Juli 2020 in Hessen bei 0,8 Prozent gelegen.
Preise für Nahrungsmittel
Das Niveau der Nahrungsmittelpreise lag im Juli 2020 um 2,6 Prozent unter dem Niveau von Juni 2020. Günstiger gegenüber dem Vormonat waren Obst um 5,9 Prozent, Gemüse um 5,1 Prozent sowie Brot und Getreideerzeugnisse um 2,5 Prozent. Weniger mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juli auch für Molkereiprodukte und Eier (minus 2,3 Prozent, darunter Milch: minus 3,8 Prozent) sowie Speisefette und -öle (minus 1,4 Prozent) bezahlen. Die Preise für Fleisch und Fleischwaren sanken gegenüber dem Vormonat um 0,5 Prozent.
Gegenüber Juli 2019 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Juli um 0,8 Prozent. Teurer als ein Jahr zuvor waren insbesondere Obst um 6,1 Prozent sowie Fleisch und Fleischwaren um 4,8 Prozent. Die Preise für Gemüse sanken gegenüber Juli 2019 um 3,0 Prozent. Günstiger waren auch Speisefette und -öle (minus 4,1 Prozent) sowie Brot und Getreideerzeugnisse (minus 1,8 Prozent). Die Preise für Molkereiprodukte und Eier blieben durchschnittlich unverändert. Während Milch 4,4 Prozent teurer war als im Juli 2019, mussten für Joghurt um 7,0 Prozent geringere Preise gezahlt werden.
Preise für Waren
Die Preise für Waren insgesamt sanken im Juli gegenüber Juni 2020 um 2,1 Prozent und gegenüber Juli 2019 um 1,9 Prozent. Darunter reduzierten sich die Preise für Verbrauchsgüter binnen Jahresfrist um 2,0 Prozent und für Gebrauchsgüter um 1,8 Prozent.
Günstiger als im Vorjahresmonat waren unter anderem Mobiltelefone (minus 5,8 Prozent), Geräte der Unterhaltungselektronik (minus 4,3 Prozent), darunter Fernsehgeräte (minus 7,3 Prozent), Bekleidungsartikel (minus 3,0 Prozent) sowie Möbel und Leuchten (minus 2,8 Prozent). Einige Waren kosteten im Juli 2020 mehr als im Juli 2019: So mussten Verbraucherinnen und Verbraucher für Tabakwaren 6,6 Prozent und für Sportartikel 2,9 Prozent mehr bezahlen.
Preise für Dienstleistungen
Das Niveau der Preise für Dienstleistungen (ohne Wohnungsmieten) lag im Juli 2020 um 1,6 Prozent über dem Niveau des Vormonats und um 1,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im Vergleich zum Juli 2019 verteuerten sich Sport-, Freizeit- und Erholungsdienstleistungen um 13,8 Prozent, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen um 4,7 Prozent sowie die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen um 2,7 Prozent. Für Gaststättendienstleistungen mussten Verbraucherinnen und Verbraucher um 1,6 Prozent höhere Preise als vor einem Jahr bezahlen. Preisrückgänge gab es binnen Jahresfrist bei Telekommunikationsdienstleistungen um 2,6 Prozent und bei Bahnfahrkarten im Fernverkehr um 16,0 Prozent.
Die Wohnungsmieten (Nettokaltmieten) lagen im Juli um 0,1 Prozent über dem Niveau des Vormonats. Im Vergleich zum Juli 2019 mussten Mieterinnen und Mieter 1,7 Prozent mehr bezahlen.
Hinweise:
Um der deutschen Wirtschaft neuen Schub zu geben, hat der Bundesgesetzgeber die Mehrwertsteuer befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent. Händlern und Dienstleistern steht es frei, ob und wie sie die niedrigere Mehrwertsteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. So können sie zum Beispiel auch Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung für den Zeitraum von einem halben Jahr ändern zu müssen.
Die unterschiedlichen Vorgehensweisen von Händlern und Dienstleistern wurden bei der Preiserhebung berücksichtigt, sodass die Statistik der Verbraucherpreise in jedem Fall den tatsächlich von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu zahlenden Preis erfasst. Die Auswirkung der Steuersenkung auf die Inflationsrate ist nicht separat quantifizierbar, da die Entwicklung der einzelnen Preise wie immer auch von vielen anderen Einflussfaktoren, wie zum Beispiel von der Nachfrage bzw. Verfügbarkeit, bestimmt ist. Die hier dargestellten Veränderungsraten geben somit keine Auskunft darüber, in welchem Umfang die Steuersenkung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde.
Nicht alle Waren und Dienstleistungen sind zudem von der Steuersenkung gleichermaßen betroffen. Rund 70 Prozent der im Warenkorb enthaltenen Güter sind mit dem regulären oder dem ermäßigten Steuersatz behaftet. Dagegen sind rund 30 Prozent der Güter von der Mehrwertsteuer befreit. So sind zum Beispiel Wohnungsmieten, die einen hohen Anteil an den Verbrauchsausgaben haben, nicht von der Steuersenkung betroffen.
Durch die Corona-Pandemie ergaben sich im Juli nahezu keine Einschränkungen bei der Preiserhebung.
Die Ergebnisse gelten bis zur Veröffentlichung des Statistischen Berichts als vorläufig.
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