„Irrlichternder Start“ der EU-Ratspräsidentschaft
Flege: „Wenn die bayerische Pkw-Maut-Idee jetzt über die deutsche Ratspräsidentschaft nach Brüssel exportiert wird, gefährdet das die Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie, die bis zum Jahresende verabschiedet sein muss, damit der in Deutschland bereits beschlossene CO2-Aufschlag bei der Lkw-Maut ab dem Jahr 2023 kommen kann.“
Zurzeit verbietet die gültige EU-Wegekostenrichtlinie („Eurovignetten-Richtlinie“) allen Mitgliedsstaaten einen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut, was durch die Novelle EU-weit geändert werden soll. In ihrem „Klimapaket“ hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr jedoch für Deutschland einen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut beschlossen, der laut „Klimaschutzprogramm 2030“ ab Anfang 2023 erhoben werden soll. Damit der nationale Zeitplan Realität werden kann, strebt die Bundesregierung laut Klimaschutzprogramm „bis Ende 2020 die entsprechende Revision der Eurovignetten-Richtlinie an“ sowie eine „Überführung in deutsches Recht bis Ende 2021“.
Güterbahnen bei der Maut benachteiligt
„Kommt der CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut durch den irrlichternden Pkw-Mautvorstoß des Bundesverkehrsministers gar nicht oder später als geplant, wird die Benachteiligung der Güterbahnen bei der Maut zementiert und der Klimaschutz im Verkehr weiter ausgebremst“, so der Allianz pro Schiene-Geschäftsführer. Laut EU-Recht müssen Güterbahnen in allen Mitgliedsstaaten auf allen Strecken eine Maut zahlen, ebenso Personenzüge. Während die Nationalstaaten durch europäisches Recht gezwungen sind, den klimaschonenden Zugverkehr mit der Schienen-Maut („Trassenpreisen“) zu belasten, können sie nach EU-Recht frei entscheiden, ob sie Pkw oder Lkw mit Wegekosten belasten wollen. Deutschland hat auf freiwilliger Basis im Jahr 2005 eine Lkw-Maut auf Autobahnen eingeführt, die mittlerweile auch auf Bundesstraßen gilt. Eine Pkw-Maut gibt es bis heute in Deutschland nicht.
„Statt mit dem zum Scheitern verurteilten Vorstoß zur Einführung einer EU-weiten Maut für Pkw Schwergang in die kurz vor dem Abschluss stehenden Verhandlungen zur Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie zu bringen, sollte der Bundesverkehrsminister sich in Brüssel besser für die Abschaffung der verpflichtenden Schienen-Maut stark machen“, sagte Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege. In dieser Frage gebe es aber keinerlei Vorarbeit von Seiten der Bundesregierung, so dass „auch nach Beendigung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft der klimaschonende Bahnverkehr bei den Wegekosten auf jeden Fall weiterhin benachteiligt bleibt“.
Allianz pro Schiene e.V.
Reinhardtstraße 31
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2462599-0
Telefax: +49 (30) 2462599-29
http://www.allianz-pro-schiene.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 2462599-20
Fax: +49 (30) 2462599-29
E-Mail: markus.sievers@allianz-pro-schiene.de