Kurzfristige Änderung im Patientendaten-Schutzgesetz gefährden freien Markt
„Die Möglichkeiten für einen massiven Eingriff in den Software-Markt, die die KBV damit erhält, sind zutiefst beunruhigend. Sie verschaffen der KBV signifikante Wettbewerbsvorteile bei der Entwicklung und dem Vertrieb eigener Lösungen. Dies wird zu starken Wettbewerbsverzerrungen führen“, sagt Jens Naumann, Geschäftsführer der medatixx.
Mit dem PDSG sollen die IT-Kompetenzen der KBV weiter signifikant ausgebaut werden. So kann die KBV als Körperschaft öffentlichen Rechts zukünftig selbst im Wettbewerb zur Industrie Softwarelösungen entwickeln, fördern und anbieten. „In Anbetracht der großen Marktmacht der KBV, die sie aufgrund ihrer regulatorischen Hoheit besitzt, kann dies bestehende Lösungen vom Markt verdrängen, die Angebotsvielfalt verhindern und zur KBV-Einheitssoftware führen.“ betont Naumann. „Dieses Vorgehen ist auch rechtlich zu hinterfragen. Es liegen keinerlei Gründe vor, die den Eingriff einer Körperschaft der mittelbaren Staatsgewalt in einen funktionierenden, vielfältigen freien Wettbewerb der Angebote legitimieren.“
Die Brisanz und das hohe Konfliktpotenzial dieser Regelung werden dadurch verstärkt, dass die KBV nach Inkrafttreten des PDSG aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages genau jene Produkte der Industrie zu zertifizieren hat, zu denen sie mit eigenen Angeboten im Wettbewerb steht. Bereits heute ist zu erkennen, dass die KBV bei der Erstellung von Spezifikationen die gesetzlich vorgeschriebene Benehmensherstellung mit der Industrie, die praxistaugliche Lösungen sicherstellen soll, nur formal, mit nicht einhaltbaren Fristen – so zuletzt geschehen Ende Juni 2020 bei der Spezifikation zur elektronischen Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung – und zumeist ohne die tatsächliche Berücksichtigung der Kommentierungen der Industrie absolviert. Der jetzt entstehende Wettbewerb birgt die Gefahr, dass die KBV dieses Vorgehen im Interesse des eigenen Wettbewerbsvorteils weiter verschärft. „Die Intention des Gesetzgebers für diese Regelung zur Übergabe der Verantwortung von Produktentwicklungen an eine Körperschaft erschließt sich nicht. Nur im freien Wettbewerb des Marktes entstehen die besten Angebote mit der größten Wirtschaftlichkeit.“ sagt Naumann.
Die medatixx GmbH & Co. KG ist ein führender Anbieter von Softwarelösungen für niedergelassene Ärzte. Rund 27 % aller niedergelassenen Humanmediziner Deutschlands arbeiten mit einer Praxis- oder Ambulanzsoftware von medatixx. Mehr als 38 000 Ärzte setzen die Programme medatixx, x.comfort, x.concept, x.isynet und easymed sowie die Ambulanz-/MVZ-Lösungen x.vianova und x.concept Edition Ambulanz/MVZ ein und nehmen zentrale und Vor-Ort-Dienstleistungen in Anspruch. Die Praxismanagementsoftware prima! unterstützt die digitale Organisation aller patientenfernen Abläufe in einer Arztpraxis. 18 eigene Standorte und rund 50 Vertriebspartner gewährleisten deutschlandweit eine engmaschige regionale Betreuung. Etwa 675 Mitarbeiter entwickeln und pflegen die medatixx-Softwarelösungen und bieten IT-Dienstleistungen für ambulant tätige Ärzte in allen Organisationsformen an. Die medatixx-akademie richtet an 24 Standorten Fortbildungen für Ärzte und medizinisches Fachpersonal aus. medatixx engagiert sich als Mitglied im Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. im Dialog mit der Politik, der Selbstverwaltung und den anderen Gesundheits-IT-Anbietern für praxisnahe und wirtschaftliche IT-Lösungen für die niedergelassenen Ärzte. medatixx.de
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