Finanzen / Bilanzen

Landkreistagspräsident Bernreiter zum heutigen Digitalgipfel Schule: Durchbruch für die digitale Bildungsinfrastruktur

Bei ihrer Landkreisversammlung 2018 in Weißenhorn ist es den bayerischen Landrätinnen und Landräten gelungen, Ministerpräsident Dr. Markus Söder für ihre Forderung nach einer bayernweiten „BayernCloud Schule“ zu gewinnen. Dieser hatte prompt für eine Verankerung im Koalitionsvertrag gesorgt. Heute gipfelten die seitdem stattgefundenen Gespräche und Verhandlungen in eine Zusage des Freistaates, die alleinige Finanzierung der Cloud zu übernehmen. Landkreistagspräsident Bernreiter, der in der Pressekonferenz im Namen aller Kommunalen Spitzenverbände sprach, hierzu: „Mit dem heutigen Tag ist der Weg frei für gleiche Rahmenbedingungen bei der digitalen Bildung in den Schulen der bayerischen Gemeinden und Städte, Landkreise und Bezirke. Die Kommunen sind nicht zuletzt aufgrund der Veränderungen der Schullandschaft durch die Corona-Pandemie in Vorleistung getreten und haben nach jeweils eigenen Konzepten digitalen Unterricht ermöglicht. Künftig wird dieses Nebeneinander verschiedenster Lösungen durch eine einheitliche Plattform – die staatlich finanzierte BayernCloud – abgelöst. Das ist ein Grund zur Freude für alle, unsere Schülerinnen und Schüler, die Kommunen als Sachaufwandsträger und auch für den Freistaat Bayern, der für eine bestmögliche Bildung verantwortlich ist. Wir sind unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder dankbar. Er hat die BayernCloud für die Schulen zur Chefsache und damit diesen Durchbruch für die digitale Bildungsinfrastruktur möglich gemacht. Wir rücken bei der Digitalisierung unserer Schulen jetzt von den Zuschauerrängen in die Poleposition.“

Auch bei der Systembetreuung vor Ort macht der Freistaat einen Schritt auf die Kommunen zu. Die Kosten dafür sind in den öffentlichen Schulen in den Städten, Gemeinden, Landkreisen und Bezirken schwindelerregend. So macht allein das Hosting in einer einzigen Schule (von insgesamt 17) im Landkreis Deggendorf bereits 110.000 € aus. Die bayerischen Landkreise hatten deswegen von Anfang an auf eine Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes, nach dem sie alleinige Träger für Sachaufwand sind, gedrängt. In den nächsten vier Jahren erhalten sie für Wartung und Pflege insgesamt 155,6 Mio. €, also knapp 39 Mio. € pro Jahr. Nach diesen vier Jahren will der Freistaat die Hälfte der Systembetreuungskosten vor Ort dauerhaft übernehmen. „Die Unterstützung des Freistaates ist keine Eintagsfliege wie anfänglich befürchtet. Freistaat und Kommunen stellen sich gemeinsam den Herausforderungen, vor allem wenn jetzt ein Digitalisierungsschub in allen Schularten kommen wird.“

Über Bayerischer Landkreistag

Der Bayerische Landkreistag ist einer der vier Kommunalen Spitzenverbände in Bayern neben dem Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Bezirketag. Er vertritt die 71 bayerischen Landkreise. Wesentliches Ziel des Bayerischen Landkreistags ist es, die kommunale Selbstverwaltung auf der Kreisebene zu sichern und zu stärken. Als Anwalt der bayerischen Landkreise berät der Bayerische Landkreistag seine Mitglieder und tritt für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Präsident des Bayerischen Landkreistags ist der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, als Geschäftsführendes Präsidialmitglied leitet Dr. Johann Keller die Geschäftsstelle.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Landkreistag
Kardinal-Döpfner-Str. 8
80333 München
Telefon: +49 (89) 286615-0
Telefax: +49 (89) 282821
https://www.bay-landkreistag.de

Ansprechpartner:
Sarah Honold
PR
Telefon: +49 (89) 286615-25
E-Mail: sarah.honold@bay-landkreistag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel