Mindestlohn bleibt Armutslohn – Erhöhung reicht bei Weitem nicht aus
Allein auf Basis der Tariflohnentwicklung müsste der Mindestlohn 2021 auf etwa 9,80 Euro steigen. Die Arbeitskammer hatte die Mindestlohnkommission im Januar 2020 anlässlich ihrer Neuzusammensetzung aufgefordert, die Bedarfe der Menschen bei der Gesamtabwägung in den Mittelpunkt zu stellen: „Steigt der Mindestlohn nur in dem Maße wie bisher weiter, würde er erst im Jahr 2033 ein Niveau von rund 12 Euro erreichen und bliebe damit ein Armutslohn“, erklärt Caspar und fordert „Der Kardinalfehler des viel zu niedrigen Ausgangsniveaus muss endlich behoben werden. Der Arbeitslohn muss zum Leben reichen.“
Die Arbeitskammer begrüßt deshalb die Festlegung der Mindestlohnkommission ab 10,45 € ab 1. Juli 2022 als wichtigen Schritt, wenn auch ein Jahr zu spät. „In den Jahren danach muss dieser Weg konsequent im Sinne der Beschäftigten weiter gegangen werden. Wir fordern einen Anstieg des Mindestlohns auf wenigstens 13 Euro bis zum Jahr 2024, damit es ein armutsfester Mindestlohn werden kann“, sagt Caspar. „Letztlich wird das auch positive Effekte für die gesamte Wirtschaft nach sich ziehen“, so Caspar abschließend.
Hintergrund: Der Mindestlohn war von Beginn an mit 8,50 Euro im Jahr 2015 und den folgenden Anpassungen zu niedrig angesetzt. Die Arbeitskammer spricht sich daher für eine deutlich schnellere Anhebung des Mindestlohns in kurzen Schritten aus. Allgemein wird für die Höhe des Mindestlohns ein Niveau von 60 Prozent des Medianlohns eines Landes als Richtgröße empfohlen. Diese wird als Grenze angesehen, um Einkommen existenzsichernd zu gestalten, so dass Bezieher (bei Vollzeit) keine zusätzlichen staatlichen Transferleistungen benötigen und im Alter nicht in Gefahr geraten, in Altersarmut abzurutschen. Die EU-Staaten erreichen im Durchschnitt ein Niveau von knapp 51 Prozent, Deutschland liegt mit knapp 46 Prozent deutlich darunter mit zudem tendenziell rückläufiger Relation. Um nach 45 Arbeitsjahren bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden nur mit der gesetzlichen Nettorente eine Altersversorgung oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen, wäre laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018 rechnerisch ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich gewesen.
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