Kunst & Kultur

NEUSTART KULTUR: 5 Millionen € für den Zirkus

Im Hilfsprogramm NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien stehen 5 Millionen Euro für den Bereich Zirkus zur Verfügung. Kleine und große Zirkusse können ab dem 31. August 2020 Anträge für „pandemiebedingte Investitionen“ einreichen. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31. Oktober 2020. Die Fördersumme pro Antrag liegt zwischen 5.000 und 100.000 Euro. Die Verwaltung und Weiterleitung dieser Fördermittel übernimmt die Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e.V.

Die Geschäftsführerin des Bundesförderprogramms Zirkus gestaltet Vielfalt im Rahmen von „Kultur macht stark“ Sophia-Marie Luftensteiner betont: „Die Förderung richtet sich dezidiert an alle Zirkusse. Traditionelle Familienzirkusse und zirkuspädagogische Einrichtungen und Unternehmen, die nicht überwiegend öffentlich gefördert werden, können Anträge einreichen.“

 „Dass der Zirkus als eigenständige Kategorie in NEUSTART KULTUR mitgedacht wird, ist großartig. Zirkus fällt in der Kulturförderung häufig hinten runter“, so Sven Alb und Wolfgang Pruisken, Vorstandsmitglieder der BAG Zirkuspädagogik e.V.

Förderfähig sind pandemiebedingte Investitionen, die zur Wiederöffnung der Zirkusse oder Umsetzung der Hygienekonzepte/Abstandsregeln notwendig sind. Dazu zählen z.B. der Einbau von Schutzvorrichtungen, Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung, Einbau von Sanitäreinrichtungen etc.

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie hier:

www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur

http://www.zirkus-vielfalt.de/neustart-kultur

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesarbeitsgemeinschaft Zirkuspädagogik e. V
Rappenhof
74417 Gschwend
Telefon: +49 (7972) 9344-30
Telefax: +49 (7972) 9344-50
http://www.bag-zirkus.de

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