Verbraucher & Recht

„Ohne Zuckerzusatz“ heißt nicht ohne Zucker“

Verbraucherzentrale Hessen erklärt, was welche Werbung zu Zucker tatsächlich bedeutet.

Laut Ernährungsreport 2020 achten 56 Prozent der Befragten beim Einkauf auf Zucker. Außerdem wünschen sich 86 Prozent, dass die Hersteller Fertigprodukten weniger Zucker zusetzen. Doch noch immer verzehren die Menschen in Deutschland im Durchschnitt täglich fast doppelt so viel Zucker wie maximal von Fachgesellschaften empfohlen. Das kann langfristig zu Erkrankungen wie Karies, Übergewicht und Diabetes führen.

„Häufig enthalten vermeintlich zuckerärmere Lebensmittel viel Zucker“, erklärt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen. Eiscreme und Riegel können trotz der Kennzeichnung „ohne Süßungsmittel“ oder „ohne Zuckerzusatz“ Zucker enthalten. Und ein zuckerreduziertes Müsli muss deswegen nicht weniger Kalorien haben.“

Unbekannt und unverständlich

„Beim Einkauf Zucker zu sparen, ist leichter gesagt als getan. Zum einen steckt Zucker als billige Zutat in fast allen Fertigprodukten und ist nicht immer leicht erkennbar. Denn er kann sich in der Zutatenliste hinter weniger bekannten Namen wie Glukosesirup oder Dextrose verbergen. Zum anderen verwenden die Hersteller Werbeaussagen zur Kennzeichnung vermeintlich zuckerärmerer Produkte, deren Definition Verbraucherinnen und Verbraucher oft nicht kennen oder nicht nachvollziehen können“, sagt Franz.
Bewerben die Hersteller zum Beispiel ein Produkt mit der Aussage „ohne Zuckerzusatz“ dürfen Sie keine Einfach- und Zweifachzucker wie Trauben- und Haushaltszucker und keine Lebensmittel mit süßender Wirkung wie Honig verwenden. Sie dürfen jedoch andere Zutaten einsetzen, die natürlicherweise viel Zucker liefern, Trockenfrüchte im Müsli zum Beispiel oder Milchpulver im Fertig-Cappuccino.

„Auch die Kennzeichnung von Süßungsmitteln ist eher verwirrend“, meint Franz. Zu den Süßungsmitteln zählen nämlich nur Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit und Süßstoffe wie Saccharin. Trägt ein Produkt die Kennzeichnung „Ohne Süßungsmittel“ kann es daher trotzdem Zucker, Sirup und ähnliches enthalten.

„Zuckerreduziert“, aber nicht weniger Kalorien

Steht auf einem Produkt „Light“ oder „…reduziert“ gehen Verbraucher oft davon aus, dass dieses Lebensmittel wegen des geringeren Zuckergehalts auch kalorienärmer ist. Das kann, muss aber nicht zutreffen. Lediglich der Zuckergehalt muss mindestens 30 Prozent niedriger sein als bei vergleichbaren Produkten. Der Energiegehalt darf gleich sein.

Zucker sparen – vier Tipps, die wirklich helfen können

Der Blick in die Nährwerttabelle nennt den wahren Zuckergehalt. Sie liefert aber keine Antwort auf die Frage, ob das viel oder wenig ist. Das leistet nur eine leicht verständliche bewertende Nährwertkennzeichnung. Der Nutriscore ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dabei handelt es sich allerdings um eine freiwillige Nährwertkennzeichnung, die keine Nährstoffe einzeln darstellt.

Wir raten Verbrauchern daher, den Zuckergehalt in möglichst vielen Lebensmitteln und Speisen selbst zu bestimmen: 

  • Trinken Sie statt stark gesüßter Limonaden öfter Fruchtsaftschorle oder Wasser mit Kräutern und Obststücken.
  • Essen Sie statt fertigen Fruchtjoghurt aus dem Kühlregal öfter Naturjoghurt, den Sie sich selbst mit frischen Obst mischen.
  • Verzichten Sie zum Beispiel im Pfannkuchen oder Milchreis auf Zucker und servieren stattdessen süßes Kompott dazu.
  • Auch Kuchen kommen gut mit weniger Süße aus. Einfach ein Drittel Zucker weniger für Rührkuchen verwenden oder auf Hefeteig setzen.
Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

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