Reisen & Urlaub

Online-Distribution: Das Gastgewerbe in Europa begrüßt die Platform-To-Business Regulierung „P2B-Verordnung“

Am gestrigen Sonntag ist mit der Platform-to-Business (P2B) Regulierung eine neue EU-Gesetzgebung in Kraft getreten, die von Hotels und Restaurants in Europa außerordentlich begrüßt wird. Sie stellt einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und faireren Bedingungen für Unternehmen des Gastgewerbes in ganz Europa in ihren Geschäftsbeziehungen mit Internet-Giganten dar.

Hotels und Restaurants können von der so genannten „P2B-Verordnung“ einige Verbesserungen im Umgang mit Online-Plattformen erwarten. Die neue Verordnung bringt mehr Transparenz und Fairness in die Beziehungen von gewerblichen Nutzern (wie z.B. Hotels, Restaurants) und Online-Vermittlern bei u.a. folgenden Aspekten:

  • Ein gründlicheres Verständnis und weniger Ermessensspielräume bei Ranking- und Suchergebnissen, wodurch fundiertere Geschäftsentscheidungen ermöglicht werden.
  • Wirksame interne Beschwerdemechanismen müssen sicherstellen, dass die Anliegen der Unternehmen vollständig und zeitnah behandelt werden.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Plattformen gegenüber Unternehmen sollen klarer und Anpassungen leichter vorhersehbar sein.
  • Alle potenziellen Sanktionen, die von Online-Plattformen gegen Unternehmen verhängt werden, müssen transparent und begründet sein.

„Das europäische Gastgewerbe erachtet die ‚P2B-Verordnung‘ als einen Meilenstein in den Geschäftsbeziehungen mit Plattformen, den wir vor mehr als zehn Jahren initiiert und nun erreicht haben. Sie wird die Beziehungen zwischen Plattformen und Hoteliers, die bisher ungerecht und unausgewogen waren, verbessern. Wir hoffen, dass diese Verordnung auch einen Schritt in Richtung eines verstärkten und nachhaltigen Wettbewerbs im Online-Vertrieb markiert“, sagte Markus Luthe, Vorsitzender der Distribution Working Group von HOTREC und Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Laut einer Untersuchung von HOTREC wurden im Jahr 2019 etwas weniger als 30% aller Hotelbuchungen in Europa über Online-Plattformen getätigt. Fast 85% dieser Buchungen werden über Plattformen getätigt, die letztlich zu nur zwei Unternehmen gehören, von denen eines einen Marktanteil von fast 70% hat. Es ist daher zu erwarten, dass die „P2B-Verordnung“ dazu beiträgt, die bisher geringe Verhandlungsmacht der Hoteliers gegenüber den Internet-Giganten zu stärken

Über die Hotelverband Deutschland IHA – IHA-Service GmbH

HOTREC vertritt das Hotel-, Restaurant- und Cafégewerbe auf europäischer Ebene. Der Sektor zählt insgesamt etwa 2 Millionen Unternehmen, die zu 99,5% aus kleinen und mittleren Unternehmen bestehen (90% sind Kleinstunternehmen, d.h. sie beschäftigen weniger als 10 Personen). Diese Unternehmen machen etwa 60% der Wertschöpfung aus. Allein in der EU bietet die Branche fast 12,5 Millionen Arbeitsplätze. Zusammen mit den anderen Tourismusunternehmen ist der Sektor der drittgrößte Industriezweig in Europa. HOTREC vereinigt 45 nationale Verbände, die die Interessen dieser Branche in 33 verschiedenen europäischen Ländern vertreten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Hotelverband Deutschland IHA – IHA-Service GmbH
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590099-690
Telefax: +49 (30) 590099-699
http://www.hotellerie.de

Ansprechpartner:
Jacques Lovell
Public Affairs Manager
E-Mail: jacques.lovell@hotrec.eu
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel