Referentenentwurf zur Novelle Bundesjagdgesetz enttäuscht
Der Klimawandel mit seinen Folgen stellt den Wald und die Forstwirtschaft vor riesige Herausforderungen. Nicht nur rund 250.000 Hektar geschädigte Waldflächen müssen jetzt mit einem klimastabilen Mischwald wieder bewaldet werden, sondern der Waldumbau muss auf einem Großteil der gesamten Waldfläche weiter vorangetrieben und ermöglicht werden. Dafür sind angepasste Schalenwildbestände eine wesentliche Voraussetzung. Mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJG) müssen nun die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Wald in Deutschland und seine vielfältigen Funktionen für die Gesellschaft zu erhalten. Am 27. Juli hat das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Gesetzentwurf an die Verbände zur Stellungnahme versandt. Die Verbändeanhörung ist für den 28. August angesetzt.
Umso wichtiger ist es jetzt alle Voraussetzungen zu schaffen, um die Zukunft des deutschen Waldes zu sichern und die Wälder an den Klimawandel anzupassen. „Die absolute Dringlichkeit des Waldumbaus in Zeiten des Klimawandels und die Tatsache, dass bereits die letzte Bundesjagdgesetznovelle erfolglos war, erfordert jetzt mehr denn je ein ernstgemeintes und entschlossenes Handeln. Wir tragen mit der Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJG) eine große Verantwortung und müssen jetzt die Weichen für die Zukunft des Waldes stellen“, sagt Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR).
Hans-Georg von der Marwitz, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer betont, „dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um den Wald mit all seinen Ökosystemleistungen für die Gesellschaft und die Waldbesitzenden zu erhalten. Zu diesen Möglichkeiten zählt auch eine an die Herausforderungen angepasste Novelle des Bundesjagdgesetzes.“ Für Schadbewältigung und Waldumbau haben Bund und Länder Ende letzten Jahres 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die jetzt in großer Verantwortung zum Erhalt und zur Entwicklung zukunftsfähiger Wälder eingesetzt werden müssen. Mischwälder als probate Antwort auf den Klimawandel können jedoch nur gelingen, wenn die jagdliche Situation es zulässt.
Beide Präsidenten sind sich einig, dass der vorliegende Referentenentwurf zur Novelle des BJG deutlich hinter diesem Anspruch zurück bleibt. „Es muss sichergestellt werden, dass sich der Wald natürlich ohne Schutzmaßnahmen verjüngen kann, sonst haben klimastabile Mischbaumarten bei hohem Wildverbiss-Druck keine Chance“, betont AGDW-Präsident von der Marwitz. In diesem Zusammenhang muss es auch zusätzlich möglich sein, dass Mischbaumarten durch Naturverjüngung, Saat oder Pflanzung zum Umbau von Reinbeständen eingebracht werden und diese im Wesentlichen ohne Schutz aufwachsen können.
Die Herleitung der Abschusshöhe des Schalenwildes kann nur auf einer sachlichen Grundlage erfolgen. Deshalb fordern beide Präsidenten, ein Vegetationsgutachten als objektive Grundlage zur Beurteilung des Zustandes der Vegetation heranzuziehen und damit zielgerichtet den Waldumbau zu ermöglichen. „Denn nur wenn der Wald wachsen kann, ist eine Anpassung an den Klimawandel möglich. Dazu muss die Novelle des Bundesjagdgesetzes jetzt ihren Beitrag leisten,“ betont Schirmbeck.
Zahlen und Fakten:
- Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ist die repräsentative Vertretung aller mit der Forstwirtschaft und dem Wald befassten Akteure in der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich für die Interessen und Belange einer nachhaltigen Forstwirtschaft ein. Die AGDW ist Mitglied im DFWR.
- Nachhaltige Forstwirtschaft bedeutet für den DFWR, dass Pflege und Bewirtschaftung der Wälder im Interesse ihres gesunden, stabilen und leistungsfähigen Zustandes, ihrer Multifunktionalität durch Nutzung, Schutz und Erholung und im Interesse der Landeskultur und des Umweltschutzes erfolgen.
- Die AGDW – Die Waldeigentümer setzt sich für die Interessen der rund zwei Millionen privaten sowie für die kommunalen und körperschaftlichen Waldeigentümer ein.
- Von den 11,4 Millionen Hektar Wald in Deutschland sind 67 Prozent Privatwald sowie Kommunal- und Körperschaftswald. Die privaten Waldeigentümer verfügen über 48 Prozent des Waldes, die Körperschaften (z.B. Kirchen) und Kommunen verfügen über 19 Prozent, Bund und Länder über 33 Prozent.
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