Selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben gehört zu einer inklusiven Gesellschaft
„Die Teilhabe am Arbeitsleben zu verwirklichen ist eine wichtige Aufgabe einer inklusiven Gesellschaft. Um einen offenen, einbeziehenden und zugänglichen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, sind alle Akteure gefragt. Das bedeutet, einstellungs- und umweltbedingte Barrieren müssen abgebaut sowie leichtere Übergänge und vielfältige Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen werden“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Nur so kann eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben realisiert werden.“
Die aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. beziehen sich auf ausgewählte Leistungsangebote der beruflichen Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere auf Angebote an der Grenze zwischen Werkstattberechtigung und allgemeinem Arbeitsmarkt. Der Deutsche Verein empfiehlt beispielsweise Inklusionsbetriebe bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu berücksichtigen und Integrationsfachdienste bei der Gestaltung von Übergängen frühzeitig einzubeziehen.
Aus seiner Sicht sollten zudem die Aufnahme von Beschäftigten im Rahmen des Budgets für Arbeit in die Arbeitslosenversicherung und ihre rentenrechtliche Gleichstellung mit Werkstattbeschäftigten geprüft werden. Dadurch würden mehr Anreize für eine stärkere Inanspruchnahme geschaffen. Zudem empfiehlt er eine Neuverteilung der Mittel der Ausgleichsabgabe zugunsten der Länder und ausführenden Behörden.
Eine gelingende Inklusion in den Arbeitsmarkt erfordere außerdem eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung der relevanten Akteure der Teilhabe am Arbeitsleben. „Daher ist es notwendig und wichtig, dass die Zusammenarbeit trägerübergreifend gestärkt wird“, so Löher weiter.
Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-20-19_selbstbestimmte-teilhabe.pdf
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