Finanzen / Bilanzen

Sofortbürgschaften: Kleinbetriebe profitieren

Das Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass es gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Sofortbürgschaften für Soloselbständige, Freiberufler und Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten bereitstellt. Ab 15. Juli können Unternehmen die Bürgschaften beantragen. Dazu erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags, Rainer Reichhold:

„Mit den Sofortbürgschaften schließt das Land die Lücke zum KfW-Schnellkredit des Bundes, der nur Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung steht. Gerade für das Handwerk ist dies immens wichtig, da rund 80 Prozent aller Betriebe nur bis zu neun Mitarbeiter haben.

Gut ist, dass es neben dem klassischen Hausbankenverfahren auch einen zweiten Weg geben soll, bei dem es eine elektronische Vorabzusage geben soll und diese von der Bürgschaftsbank zur Bank geleitet wird. Das hilft zum einen jüngeren Betrieben, die noch keine Hausbank haben. Und es gibt zum anderen den Banken eine zusätzliche Sicherheit im Kreditgespräch. Davon erhofft sich das Handwerk schnellere Zusagen der ausgewählten Bank.“

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