Bildung & Karriere

SOKA-BAU verlängert die kostenlose Schaltung von Stellenanzeigen sowie die Unterstützung bei der Kollegenhilfe bis zum 30.09.2020

SOKA-BAU bietet Bauunternehmen weiterhin bis zum 30.09.2020 die kostenlose Schaltung von Expressanzeigen auf der Jobbörse bau-stellen.de an. Die Anzeigen gehen innerhalb von 24 Stunden online und sind 30 Tage auf bau-stellen.de verfügbar. Vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Corona-Krise manche Baubetriebe ihre Arbeitnehmer nicht mehr ausreichend beschäftigen können, während zugleich andere Baubetriebe dringend Fachkräfte benötigen, möchte SOKA-BAU die Baubetriebe darüber hinaus dabei unterstützen, Kurzarbeit und Entlassungen zu vermeiden und kurzfristig qualifizierte Arbeitskräfte für einen vorübergehenden Einsatz zu gewinnen.

SOKA-BAU bietet an, dabei eine Vermittlerrolle zu übernehmen: Betriebe, die kurzfristig Beschäftigte einem anderen Unternehmen überlassen möchten, können eine kostenfreie Anzeige auf bau-stellen.de schalten. Bei weiteren Fragen zu dieser Unterstützungsmöglichkeit können sich Bauunternehmen gerne unter jobportal@soka-bau.de melden. Ein Merkblatt zum Thema Arbeitnehmerüberlassung/Kollegenhilfe gibt es auf der Internetseite soka-bau.de.

Betriebe des Baugewerbes dürfen Arbeitskräfte innerhalb der Branche verleihen, wenn der verleihende sowie der aufnehmende Betrieb seit mindestens drei Jahren unter den gleichen Rahmen- oder Sozialkassentarifvertrag fallen und eine Verleiherlaubnis der Agentur für Arbeit vorliegt. Eine schriftliche Anzeige bei der Agentur für Arbeit reicht bei einem brancheninternen Verleih von Arbeitskräften (Kollegenhilfe) dann aus, wenn der verleihende Baubetrieb weniger als 50 Beschäftigte hat und durch den maximal zwölfmonatigen Verleih Entlassungen oder Kurzarbeit vermieden werden sollen.

Über SOKA-BAU

Unter dem Dach von SOKA-BAU mit Sitz in Wiesbaden sind zwei gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V., Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.) vereint: die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK).

Aufgaben der ULAK und der ZVK sind – jeweils auf tarifvertraglicher Grundlage – Urlaubsansprüche betriebsübergreifend zu sichern, Versorgungslücken zu schließen und die Berufsausbildung auf finanziell sichere Füße zu stellen. Von den Leistungen profitieren rund eine Million Arbeitnehmer, 80.000 Arbeitgeber, 40.000 Auszubildende und 360.000 Bauprofis im Ruhestand.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

SOKA-BAU
Wettinerstraße 7
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611-707-2720
http://www.soka-bau.de

Ansprechpartner:
Michael Delmhorst
Öffentlichkeitsarbeit/PR
Telefon: +49 (611) 707-2100
Fax: +49 (611) 707-4587
E-Mail: MDelmhorst@soka-bau.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel