Straßenverkehrsordnung (StVO) reformieren – Regelungen zum Lieferverkehr überarbeiten
Auf Grund eines Formfehlers sind Teile der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung ungültig. Das betrifft die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die Regelungen für den Lieferverkehr sind aber weiterhin gültig. Diese sind mit der letzten Novelle erheblich verschärft worden. Führern von Lieferfahrzeugen drohen hohe Strafen, wenn sie auf ausgewiesenen Fahrradspuren halten.
„Bundesminister Scheuer sollte die Gelegenheit nutzen bei der anstehenden Reform der Straßenverkehrsordnung die Regelungen zum Lieferverkehr zu überarbeiten. Private Fahrzeughalter halten häufig aus Bequemlichkeit in zweiter Reihe. Für den Lieferverkehr stellt sich die Situation ganz anders dar. In vielen Straßen fehlen geeignete Park- und Haltezonen. Für einige Branchen bringt die Neuregelung sogar erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich. Das gilt zum Beispiel für Geldtransporte. Diese müssen in unmittelbarer Nähe der Lieferadresse halten können. Ansonsten sind die Mitarbeiter gefährdet“, erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Unabdingbar ist eine Ergänzung der Straßenverkehrsordnung um ein Verkehrszeichen „Ladezone“. Damit sollte ein Halteverbot analog zum Taxistand eingerichtet werden“, fordert Heinz.
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. – BDWi
Universitätsstraße 2-3a
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 288807-0
Telefax: +49 (30) 288807-10
http://www.bdwi-online.de
Bundesgeschäftsführer
Telefon: +49 (30) 288807-12
Fax: +49 (30) 288807-10
E-Mail: info@bdwi-online.de