Finanzen / Bilanzen

Trend zum Anstieg der Löhne in Sachsen setzt sich in 2019 fort

In Sachsen lag vergangenes Jahr das mittlere Einkommen der 1,1 Millionen Vollzeitbeschäftigten bei 2.695 Euro/Monat. Das waren 108 Euro mehr als im Jahr 2018. Damit setzt sich der positive Trend fort. Bundesweit lag der Medianlohn bei 3.401 Euro. In allen sächsischen Städten und Landkreisen sind die mittleren Löhne zum Vorjahr gestiegen – am kräftigsten in der Stadt Chemnitz. Ab morgen sind im Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit die neuen Lohndaten nach Berufen veröffentlicht.

  • Freistaat im bundesweitem Vergleich auf dem Vormarsch

Mit einem Zuwachs des Medianlohns von 108 Euro im Vergleich zum Vorjahr gehört Sachsen 2019 zu den Bundesländern mit der größten Lohnsteigerung. Im Ländervergleich konnte Berlin (+141 Euro), Brandenburg (+115 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (+112 Euro) einen größeren Zuwachs gegenüber 2018 verzeichnen. Mit einem Medianlohn von 2.695 Euro liegt der Freistaat Sachsen im Ländervergleich jedoch weiterhin auf dem drittletzten Platz. Gründe für die Lohnunterschiede zwischen den Bundesländern sind die regionalen Wirtschaftsbranchen und Betriebsgrößen. Beispielsweise sind große Betriebe oft tarifgebunden – zahlen deshalb meist auch höhere Löhne. In Sachsen findet sich eher eine kleinteilige Wirtschaftsstruktur vor. Auch Konzernsitze und gut bezahlte Forschungs- und Entwicklungsbereiche sind in Sachsen im Vergleich zu westlichen Regionen weniger präsent.

  • Lohnunterschiede innerhalb Sachsens bis zu 800 Euro

Auch innerhalb Sachsens gibt es erhebliche Lohnunterschiede. So liegt der Medianlohn von Dresden (Maximum) um 820 Euro über dem im Landkreis Görlitz (Minimum). Auch im Kreisvergleich sind die Unterschiede auf die Branchenstrukturen sowie die Anzahl und Größe der Betriebe zurückzuführen. Die höchsten Medianlöhne gab es im vergangenen Jahr in den drei kreisfreien Städten Dresden (3.200 Euro), Leipzig (3.050 Euro) und Chemnitz (2.888 Euro). Die geringsten Medianlöhne werden in Görlitz (2.380 Euro), im Erzgebirgskreis (2.390 Euro) und in Mittelsachsen (2.454 Euro) gezahlt.

  • Qualifikationsniveau der Beschäftigten entscheidet über Lohnniveau

Laut Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung verdienen Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung im Laufe ihres Erwerbslebens deutlich mehr als Ungelernte. Gleichzeitig sind Fachkräfte seltener und kürzer arbeitslos – denn Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit. Das mittlere Einkommen der Beschäftigten in Sachsen ohne Berufsabschluss lag vergangenes Jahr bei 2.010 Euro (+80 Euro ggü. 2018). Bei den Fachkräften mit einem anerkannten Berufsabschluss (2.520 Euro, +109 Euro ggü. 2018) und Beschäftigte mit einem akademischen Abschluss (4.353 Euro, +149 Euro ggü. 2018) sind höhere Medianlöhne zu verzeichnen. Deshalb unterstützen die Arbeitsagenturen und gemeinsamen Jobcenter im Rahmen der Qualifizierungsoffensive #WEITER.BILDUNG! arbeitsuchende und beschäftigte Menschen. Die BA fördert die Weiterbildung unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße, auch während bzw. anstelle von Kurzarbeit: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizie-rungsoffensive/.

Hintergrundinformationen:

  • Der Entgeltatlas zeigt das mittlere Bruttomonatsgehalt in Euro (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2019 an.
  • Mit dem Entgeltatlas kann man mit wenigen Klicks schnell und einfach herausfinden, wer in Deutschland wie viel verdient, gegliedert nach Bundesländern, Geschlecht und Altersgruppen.
  • Die Entgeltstatistik ist Bestandteil der Beschäftigungsstatistik und liefert ein differenziertes Bild über die sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte (inkl. Sonderzahlungen) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Vollerhebung aller Beschäftigten in Deutschland). Die Entgeltinformationen stammen aus den Meldungen der Betriebe zur Sozialversicherung.
  • Beim Medianlohn handelt es sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i.d.R. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung). Dazu gehören auch Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen, Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Familienzuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen, Provisionen und Abfindungen.

Link: http://entgeltatlas.arbeitsagentur.de

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