Update: Vorsichtsmaßnahme bezüglich der Ausbreitungdes Coronavirus
Wir fordern Sie vor diesem Hintergrund nochmals auf, die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus weiterhin zu beachten und Ihre Mitarbeiter zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten. Wegen der urlaubsbedingt vermehrten Reisetätigkeiten weisen wir in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Regelungen der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende – kurz „CoronaEinrVO“ des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung hin (abrufbar unter folgendem Link: https://www.land.nrw/corona).
Team-Besprechungen sollten überdies, wenn möglich, ausschließlich virtuell erfolgen. Die Teilnehmerzahl von unbedingt erforderlichen Präsenzbesprechungen ist auf maximal 10 Personen zu beschränken.
Wir hoffen, dass Sie uns auch weiterhin bei der Bekämpfung der Epidemie unterstützen. Der Schutz der Mitarbeiter kann nur durch eine gemeinsame Anstrengung effektiv gewährleistet werden.
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