Verbraucher & Recht

Weltschlangentag: Haustierhaltung einmal anders!

Ein Trend in der Haustierhaltung geht eindeutig zum Exoten. Hund, Katze oder Wellensittich waren gestern. Der Madagaskar-Buntfrosch im Terrarium und das Sittichpärchen in der Voliere sind sicherlich schön anzusehen und mit etwas Mühe und Sorgfalt auch gut zu halten. Die Ansprüche der Schuppenkriechtiere werden von Schlangenliebhabern aber oft unterschätzt. Und obwohl es viele Arten gibt, deren Gift tödlich ist, sind die rechtlichen Bestimmungen eher lasch. Zum Weltschlangentag oder World Snake Day am 16. Juli beleuchten ARAG Experten die Rechtslage in Deutschland.

Schlange im Haus?

Zugegeben, es ist nicht jedermanns Sache, seinen Wohnraum mit Tieren zu teilen. Aber wenn ein niedlicher Hundewelpe oder eine elegante Katzendame in der Nachbarschaft einzieht, hat wohl kaum ein Anwohner etwas dagegen. Doch wann ist Schluss mit der Tierliebe? Darf ich auch in einer Mietwohnung einfach eine Schlange halten? Für Schlangen gelten nach Auskunft der ARAG Experten die gleichen Grundsätze, wie für andere Haustiere auch. Maßgeblich ist also nicht, ob die Haltung allgemein üblich ist, sondern ob schutzwürdige Interessen des Vermieters oder der übrigen Hausbewohner tangiert werden können. Dabei ist auf Art, Anzahl, Größe sowie auf die Auswirkungen auf die Umwelt und die Gefährlichkeit zu achten. Hält ein Mieter also Schlangen, von denen objektiv weder Gefahren noch Geruchs- oder Geräuschbelästigungen ausgehen, ist nichts dagegen einzuwenden. Voraussetzung ist aber stets eine artgerechte Haltung. Etwas anderes gilt für Gift- und Riesenschlangen, unabhängig von ihrer Größe. Der Haltung solcher Tiere darf der Vermieter verbieten.

Wer darf eigentlich Giftschlangen halten?

Die beunruhigende Antwort: Je nach Bundesland jeder! Denn die Regelungen sind Ländersache. In Nordrhein-Westfalen etwa ist die private Haltung gefährlicher Wildtiere derzeit noch jedermann erlaubt. Hier ist allerdings ein Verbot in Planung, nachdem im vergangenen Jahr die Suche nach einer entwischten Kobra die Stadt Herne tagelang in Atem gehalten hatte. In Hessen dagegen gibt es zum Beispiel bereits seit längerem ein strenges Verbot für private Halter. In Ländern ohne Verbot muss der Halter allerdings volljährig sein. Ansonsten macht sich der Gesetzgeber auch Gedanken um das Wohlergehen der Tiere und den Artenschutz. Erwerb und Haltung besonders geschützter Arten müssen deshalb bei den Behörden gemeldet werden. Diese kontrollieren dann die viel zitierte artgerechte Haltung. Arten, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen nicht als geschützt gelten, müssen nicht gemeldet werden. Gleiches gilt für die Nachzuchten der geschützten Arten: Die Geburt von Jungtieren muss ebenfalls der zuständigen Behörde gemeldet werden. Über Tierbörsen, Baumärkte und das Internet sind selbst die ausgefallensten Haustiere leicht zu bekommen. Mancherorts braucht man zwar eine Lizenz für die Haltung eines Hundes, eine Kobra kann man sich aber je nach Bundesland ohne Erlaubnis kaufen und als Haustier halten.

Herkunft oft ungewiss!

Aufgrund fehlender Kontrolle und Regulierung weiß keiner genau, wie viele Schlangen in Privathaltung leben. Während manche gängigen Arten gezüchtet werden, hat sich parallel ein lukrativer Handel mit seltenen Arten als Haustier entwickelt: Im Internet und leider auch im Handel tauchen immer wieder bedrohte Arten auf. Dafür werden auch Tiere illegal gefangen, die in ihrer Heimat geschützt sind. Den Preis für die Sehnsucht nach einem Hauch Exotik in den eigenen vier Wänden zahlen die Tiere – sowohl in der Zweiraum-Wohnung in Wanne-Eickel als auch im Urwald auf Madagaskar. Denn der Trend, wild lebende Tiere zu fangen und als Haustiere zu halten, hat unter Umständen verheerende Auswirkungen für den Arten- und Naturschutz, den Tierschutz und nicht zuletzt die Gesundheit ihrer Halter.

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