Wichtig für Schulabgänger: Ausbildungssuche zählt bei der Rente!
Diejenigen, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchender melden, empfiehlt die Deutschen Rentenversicherung Nordbayern.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt – und das auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Voraussetzung: Die Schulabgänger sind zwischen
17 und 25 Jahre alt und bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende gemeldet.
Mehr Informationen zum Thema erhält man am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth
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