Wichtiges Etappenziel: Kassen können ab 2021 elektronische Patientenakte mit klarer Datensouveränität der Patienten anbieten
„Damit kommen die Kassen in eine neue Rolle an der Seite ihrer Versicherten, die den in vielen Lebensbereichen üblichen digitalen Alltag gerade auch dann leben wollen, wenn es um die eigene Gesundheit und bessere medizinische Versorgung geht“, sagt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Die elektronische Patientenakte muss durch Nutzerfreundlichkeit, Patientenorientierung und Innovation überzeugen und es darf keinen Zweifel an der Datensouveränität der Versicherten geben. Das PDSG bietet jetzt eine datenschutzrechtlich saubere Lösung um die Datensouveränität zu klären und ergänzt in diesem wichtigen Punkt das Digitale Versorgung Gesetz.“
Gerade die Betriebskrankenkassen wollen die nun erweiterten Möglichkeiten zur individuellen Beratung ihrer Versicherten rasch nutzen, betont Knieps.
„Das ist eine von den Betriebskrankenkassen lange erhobene Forderung. Krankenkassen können jetzt ihrem im SGB V formulierten Beratungsauftrag weitaus besser und gezielter auf die Bedürfnisse der Versicherten angepasst nachkommen. Hier sehen wir den Startpunkt für einen enormen digitalen Schub, auch wenn immer deutlicher wird, dass das SGB V ein Gesundheitssystem im vordigitalen Zeitalter organisiert.“
Der BKK Dachverband ist die politische Interessenvertretung von 72 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn Millionen Versicherten.
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