Ausbildungsprämie für Betriebe
Vor der Antragstellung sollten Betriebe aber genau prüfen, ob sie antragsberechtigt sind. Beispielsweise darf die Gesamtzahl der angebotenen Ausbildungsplätze nicht unterhalb des Durchschnitts der Vorjahre liegen.
Mit der Ausbildungsprämie können Betriebe, die trotz starker Umsatz- oder Auftragseinbußen durch Corona die Zahl ihrer Ausbildungsplätze konstant halten, einen Zuschuss vom Staat erhalten. Beantragen können Betriebe die Prämie, wenn sie in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder im April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Pro neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag erhalten Betriebe, die ihre Ausbildungsplätze konstant halten, einmalig 2.000 Euro. Pro zusätzlich angebotenem Ausbildungsvertrag gibt es einmalig 3.000 Euro.
Das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ besteht aus weiteren Komponenten. Alle Informationen wie Betriebe die Ausbildungsprämie (plus) oder auch den Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie die Übernahmeprämie für Auszubildende aus insolventen Betrieben beantragen können, finden sich auf www.hwk-karlsruhe.de/….
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