BAI begrüßt Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
- E-Wertpapier ist pragmatischer und rechtssicherer Ansatz für die Digitalisierung des Kapitalmarktes;
- Anwendungsbereich zunächst auf Inhaberschuldverschreibungen beschränkt; generische Ausweitung auf Aktien und Fondsanteile wird aber in Aussicht gestellt und ist erforderlich;
- Blockchain-basierte Kryptowertpapierregister treten zukünftig neben klassische Wertpapierregister.
Der Bundesverband Alternative Investments e.V. (BAI), die zentrale Interessenvertretung der Alternative-Investments-Branche in Deutschland, begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen gestern vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren.
Der Gesetzentwurf knüpft an das gemeinsame Eckpunktepapier der beiden Ministerien aus dem Frühjahr 2019 über elektronische Wertpapiere und Krypto-Token an und war mit großer Spannung erwartet worden. Auch der BAI hatte wiederholt und mit Blick auf die notwendige Stärkung des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Deutschland die Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts angemahnt.
Für BAI Geschäftsführer Frank Dornseifer ist der Referentenentwurf eine der wichtigsten Stellschrauben für die Digitalisierung des Kapitalmarktes in Deutschland: „Die Entmaterialisierung des Wertpapiers war in Deutschland längst überfällig. Mit dem E-Wertpapier und dem elektronischen Wertpapierregister wird nun ein digitaler Weg eingeschlagen, der nicht nur neuen Technologien, insbesondere der Blockchain-Technologie, Rechnung trägt, sondern gleichzeitig auch einen pragmatischen und rechtssicheren Ansatz für Märkte, Transaktionen und Nutzer bedeutet.“
Zentrales Element des Entwurfes ist zunächst die Zulassung von digitalen Wertpapieren, für die also das papierhafte Urkundenerfordernis nicht mehr gilt. Zukünftig haben Emittenten ein Wahlrecht und auch Altbestände können in die digitale Form überführt werden. Das kann beispielsweise über die Blockchain-Technologie erfolgten, ist allerdings darauf nicht beschränkt. Die Begebung erfolgt über elektronische Wertpapierregister, die in Form eines zentralen Registers, aber auch als sog. Kryptowertpapierregister geführt werden können. Eine weitere Besonderheit ist in diesem Zusammenhang, dass diese Register zum einen nicht von Clearstream und zum anderen sogar von Emittenten selbst – für eigene Wertpapiere – geführt werden können, sofern hierfür eine entsprechende Erlaubnis durch die BaFin erteilt wurde.
Frank Dornseifer kommentierte hierzu wie folgt weiter: „Der im Entwurf vorgeschlagene Ansatz verknüpft in pragmatischer Weise zukunftsweisende Technologie mit dem lang bestehenden Rechts- und Regulierungsrahmen für Wertpapiere. Die Behandlung von E-Wertpapieren als Sache i.S.d. BGB schafft Rechtssicherheit und ermöglicht vor allem auch einen gutgläubigen Erwerb, was für den Rechtsverkehr elementar ist. Gleichzeitig findet – nun endlich – die Blockchain-Technologie auf einer rechtssicheren Basis Einzug in den Kapitalmarkt. Wir begrüßen es auch sehr, dass – wie seinerzeit vom BAI bereits propagiert – es ein Nebeneinander von öffentlicher und privater Blockchain gibt. Hier besteht im Detail allerdings noch Klärungsbedarf, aber genau dazu ist ja das jetzt gestartet Konsultationsverfahren da. Zudem muss jetzt mit Hochdruck an einer Ausweitung des digitalen Regelwerkes auf Aktien und Fondsanteile gearbeitet werden.“
Der Bundesverband Alternative Investments e. V. (BAI) ist die zentrale Interessenvertretung der Alternative Investments-Branche in Deutschland. Der Verband versteht sich als Katalysator zwischen professionellen deutschen Investoren und anerkannten Anbietern von Alternative Investments-Produkten weltweit. Er setzt sich dafür ein, dass deutsche institutionelle bzw. professionelle Investoren ihre Kapitalanlage im Hinblick auf Alternative Investments, insbesondere mit Augenmerk auf die langfristige Sicherung der deutschen Altersvorsorge, einfacher und besser diversifizieren können. Der BAI fördert den Bekanntheitsgrad sowie das Verständnis für alternative Anlagen in der Öffentlichkeit und setzt sich für die wissenschaftliche Forschung ein. Er führt den Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden und pflegt den Austausch mit nationalen und internationalen Organisationen und Verbänden. Der Verband verfolgt das Ziel, gesetzliche Reformen sowie eine Rechtsfortbildung im Interesse der Mitglieder und deren Anleger zu erreichen und attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Anlage in Alternative Investments zu schaffen. Der Kreis der BAI-Mitglieder, die sich aus allen Bereichen des professionellen Alternative Investments-Geschäfts rekrutieren, ist auf 229 Unternehmen angewachsen.
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