Baukindergeld – Förderung nur noch bis zum Jahresende
„9,9 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung an Baukindergeld bereit. Berechtigte junge Familien und Alleinerziehende sollten die Chancen nutzen und das kostenlose Baukindergeld beantragen. Denn ausbezahlt wird nur solange, wie auch Geld im Fördertopf ist“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI. „Mit dem Baukindergeld soll vor allem bezahlbarer Wohnraum gefördert werden. Doch bis Ende des Jahres muss eine Baugenehmigung vorliegen oder ein notarieller Kaufvertrag unterschrieben sein, um noch in den Genuss des Baukindergelds zu kommen. Dann endet die Frist für die Förderung“, so der Experte.
„Wer die Förderung erhält, bekommt zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro pro Kind das Baukindergeld. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 75.000 Euro betragen und pro Kind gibt es noch einen Freibetrag von 15.000 Euro“, ergänzt Jürgen Buck.
Ausführliche Informationen und hilfreiche Tipps zum Thema „Baukindergeld“ finden Interessierte unter www.geldundverbraucher.de unter der Rubrik „Gratis“ unter „Baukindergeld“.
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