BDA | Arbeitgeberpräsident Kramer zu den gestrigen Beschlüssen des Koaltionsausschusses
„Die Verlängerung der Kurzarbeitergeldregelungen bis Ende 2021 sichert Arbeitsplätze und schafft für Beschäftigte und Unternehmen wertvolle Planungssicherheit. Die längere und volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Juni 2021 hilft gerade auch denjenigen Unternehmen, bei denen die Krise erst jetzt mit voller Wucht durchschlägt.
Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Corona-Sonderregelungen zur Kurzarbeit schrittweise beginnt im nächsten Jahr zurück zu führen. Dabei ist allerdings außer Acht gelassen worden, dass erst im Laufe des Jahres 2022 mit einer wirtschaftlichen Erholung auf die Zeit vor Corona-Ausbrauch gerechnet wird. Dieses bedeutet, dass auch in 2022 partiell in einer Reihe von Branchen noch mit Corona verursachter Kurzarbeit zu rechnen ist. In diesem Fall muss rechtzeitig durch die vorhandene Verordnungsermächtigung durch die Bundesregierung nachgesteuert werden.
Nicht für alle Kurzarbeitenden ist eine Qualifizierung überhaupt praktisch umzusetzen, da häufig die Planungsvorläufe zur Auftragsabwicklung kurzfristiger Natur sind. Deswegen ist es richtig, dass die Verlängerung der Krisen-Kurzarbeitergeldregelungen nicht an einen Zwang zu Qualifizierung geknüpft wird.
Gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten brauchen wir eine handlungs- und leistungsfähige Bundesagentur für Arbeit. Die Beitragszahlenden zur Arbeitslosenversicherung werden hier einen immensen finanziellen Beitrag leisten. Die Politik hat daher zu Recht die jetzigen Regelungen mit der Zusage verbunden, die zusätzlichen Belastungen der BA auszugleichen. Ziel muss ein ausgeglichener Haushalt der Bundesagentur für Arbeit in 2022 sein.“
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