Finanzen / Bilanzen

Bilanz des Rettungsschirms für Heilmittelerbringer – Rund 164 Millionen Euro in NRW ausgezahlt

In Nordrhein-Westfalen sind rund 164 Millionen Euro an Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten ausgezahlt worden, die aufgrund der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle verzeichnet und eine Ausgleichszahlung beantragt haben. 10.000 Anträge sind in der Zeit der Antragsfrist zwischen dem 20. Mai und dem 30. Juni eingegangen. In Nordrhein-Westfalen gibt es 14.500 Heilmittelerbringer.

Die Bundesregierung hatte mit der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Die Anträge auf Ausgleichszahlungen waren bei der „ARGE Heilmittelzulassung“ zu stellen. Der Zuschuss war eine Einmalzahlung und wurde unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Für die Auszahlungen sind die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) der gesetzlichen Krankenkassen in den Bundesländern zuständig. In NRW hat die ARGE ihren Sitz beim vdek in NRW.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Telefon: +49 (30) 26931-0
Telefax: +49 (30) 2693129-00
http://www.vdek.com

Ansprechpartner:
Sigrid Averesch-Tietz
Referatsleiterin Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (211) 38410-15
Fax: +49 (211) 38410-20
E-Mail: sigrid.averesch-tietz@vdek.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel