Bundesrat muss Bundesverwaltungsvorschrift massiv nachbessern
„Ziel der AVV GeA muss eine nachvollziehbare, regional differenzierte und verursachergerechte Abgrenzung der roten Gebiete sein, die bundesweit nach einheitlichen, rechtssicheren und von der EU-Kommission akzeptierten Maßstäben erfolgt“, betont Carl v. Butler, stellv. Generalsekretär im Bayerischen Bauernverband „Die Länder müssen nun im Bundesrat entsprechende Korrekturen vornehmen.“
So sollen nach derzeitigem Stand auch Grundwasserkörper, die sich in einem guten Zustand befinden, als Gesamtes in das Ausweisungsverfahren einbezogen werden, wenn diese eine einzige schlechte Messstelle enthalten. Dies stellt eine massive Verschärfung gegenüber den Vorgaben der Düngeverordnung dar und wäre nur zu rechtfertigen, wenn im Ausweisungsverfahren die belasteten Bereiche über sogenannte geostatistische Verfahren eindeutig identifiziert würden. Dies ist jedoch derzeit nicht zwingend vorgesehen, zumal nach Ansicht des Gutachters hierfür Qualität und Dichte der in den Bundesländern vorhandenen Messnetze derzeit vielfach nicht ausreichen.
Der Entwurf der AVV GeA sieht aktuell lediglich eine Messung pro Jahr vor. Um beispielsweise jahreszeitliche Schwankungen entsprechend abbilden zu können, sollte mehrfach pro Jahr gemessen werden, wobei dann der Mittelwert der Messwerte ausschlaggebend sein muss und nicht wie vorgesehen der Höchstwert. In der angedachten Modellierung bleibt derzeit der Nitratabbau im nicht durchwurzelten Boden unberücksichtigt.
„Es kann nicht sein, dass die Landwirte einerseits massive, teils fachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verschärfungen in der landwirtschaftlichen Düngepraxis hinzunehmen haben, dies jedoch nur mit unzureichenden Messnetzen, unzureichenden Daten und unzureichenden Modellierungen begründet wird“, so v. Butler.
Bei der Ausweisung der eutrophierten Gebiete mit Belastung durch Phosphat sieht die AVV GeA vor, dass rote Gebiete auszuweisen sind, wenn ein bestimmter region- und gewässerabhängiger Phosphateintrag durch die Landwirtschaft in ein Gewässer überschritten wird und zudem die Landwirtschaft mehr als 20 Prozent Anteil am Gesamteintrag verursacht. Hier stellt das Gutachten sowohl die festgelegten Werte – die teilweise unter den bereits natürlich vorkommenden Werten liegen, als auch die 20 %-Schwelle in Frage.
Neben den im Gutachten bestätigten Defiziten aus hydrogeologischer Sicht sieht der BBV darüber hinaus auch weiteren Änderungsbedarf aus landwirtschaftlicher Sicht. So müssen bei der Ausweisung beispielsweise spezielle Lösungen für Gebiete mit wenig Niederschlag entwickelt werden. Zudem braucht es Mechanismen, um einzelbetriebliche Daten von gewässerschonend wirtschaftenden Betrieben laufend berücksichtigen zu können.
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