Corona-Elterngeld muss aufgestockt und Bezugsdauer verlängert werden
Das Schuljahr hat gerade erst begonnen, schon werden auch im Saarland die ersten Schulklassen und eine Kita aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus in Quarantäne geschickt bzw. geschlossen. Das stellt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erneut vor große Herausforderungen. Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr haben für diesen Fall nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung zuhause. Aber nur für maximal zehn Wochen pro Elternteil (20 Wochen bei Alleinerziehenden) und nur in Höhe von 67 % des Nettoeinkommens und begrenzt auf einen monatlichen Höchstbetrag von 2.016 Euro. „Viele Eltern haben diesen Anspruch aber bereits in den vergangenen Wochen und Monaten verbraucht oder werden es bald. Deshalb ist es aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens dringend notwendig, den Bezugszeitraum zu verlängern“, betont Otto.
„Wir fordern außerdem, das Corona-Elterngeld ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld aufzustocken. Diese Regelung ist längst überfällig und würde vor allem die Familien entlasten, die in den vergangenen Wochen und Monaten sehr unter den Auswirkungen der Corona-Krise gelitten haben und starke finanzielle Einbußen hinnehmen mussten“, so Otto.
Die Arbeitskammer weist auch darauf hin, dass, selbst wenn Homeoffice möglich ist und deshalb kein Anspruch auf Corona-Elterngeld besteht, Eltern nicht über die Gebühr belastet werden dürfen. „Jeder, der kleine Kinder hat – und sei es auch nur eins – weiß, dass Arbeiten von Zuhause und Kinderbetreuung nur schwer bzw. kaum unter einen Hut zu bringen sind. Deshalb fordern wir die Arbeitgeber auf, die Situation der Eltern im Blick zu haben und insbesondere die geltenden Arbeitszeitgesetze einzuhalten“, sagt Otto.
Ein weiteres Problem sind die Kinderkrankheitstage. Jedem gesetzlich Versichertem stehen seitens der Krankenkassen zehn Kinderkrankheitstage pro Kind zu, Alleinerziehenden 20 Tage, mit entsprechendem Anspruch auf Kinderkrankengeld (70 Prozent vom Bruttoverdienst, maximal aber 90 Pro-zent des Nettoverdienstes). Angesichts der derzeitigen Infektionsentwicklung, der Angst vor Ansteckung und der üblichen Erkältungswellen im Herbst ist davon auszugehen, dass Kitas viele Kinder auch mit einem einfachen Schnupfen oder leichten Erkältung nach Hause schicken.
Auch wenn das saarländische Gesundheitsministerium für die Träger Hinweise für den Umgang mit Erkältungssymptomen für die Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt hat, liegt es im Ermessen der Träger und einzelnen Einrichtungen, wie sie damit umgehen. „Deshalb ist es dringend geboten, die Krankheitstage wegen der Corona-Pandemie zu erhöhen und einen vereinfachten Zugang zum Kinderkrankengeld zu schaffen. Sonst drohen erneute herbe Einkommensverluste für die Familien“, so Otto abschließend.
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