Reisen & Urlaub

Corona-Testzentren an deutschen Flughäfen bestehen erste Bewährungs­probe

In immer mehr Bundesländern enden die Sommerferien. Die Rückreisewelle hat ihren Höhepunkt erreicht. Corona-Tests von Heimkehrern aus Risikogebieten sind mittlerweile verpflichtend. Die kurzfristig einzurichtenden Testzentren haben Gesundheitsbehörden und Flughäfen vor eine große Herausforderung gestellt. Nach den ersten Tagen zieht der Flughafenverband ADV eine positive Zwischenbilanz. Ankommenden Reisenden wurden die Tests schnell und unkompliziert ermöglicht. In der Regel kam es zu keinen langen Wartezeiten.

Mit der Einführung der Corona-Pflichttests für Rückkehrer aus Risikogebieten ab dem 08. August 2020 hatten die Flughäfen am vergangenen Wochenende gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden eine große Bewährungsprobe zu bestehen. „Ich freue mich, dass es an allen Flughafenstandorten gelungen ist, den Reisenden lange Wartezeiten bei den Corona-Tests zu ersparen. Dieses positive Resümee können wir Dank der gut funktionierenden Zusammenarbeit von Flughäfen und den vor Ort verantwortlichen Gesundheitsbehörden ziehen. Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen und den kurzfristigen Kraftakt bewältigt“, freut sich Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.

Für ein sicheres Reisen in Zeiten von Corona hat die Einhaltung von Hygiene- und Abstands­regelungen bei den Flughäfen höchste Priorität. Das gilt auch für die Corona-Testzentren. Dafür waren ausreichend räumliche Kapazitäten bereitzustellen. Gedränge galt es in jedem Fall zu vermeiden. Deshalb wurden die meisten Testzentren entweder außerhalb der Terminals (aber in deren unmittelbarer Nähe) oder in derzeit nicht ausgelasteten Bereichen der Terminals oder auf dem Vorfeld eingerichtet. Derzeit sind an 20 Flughafenstandorten Testzentren in Betrieb.

Die ankommenden Flugreisenden (Umsteiger ausgenommen) aus Risikogebieten haben die Möglichkeit, den verpflichtenden Corona-Test nach ihrer Ankunft kostenfrei durchführen zu lassen. Bis das Test-Ergebnis vorliegt, ist – wie vom Bundesgesundheitsministerium angeordnet – die häusliche Quarantäne einzuhalten. Der Pflichttest muss nicht zwangsläufig direkt am Flughafen absolviert werden. In den Städten und Regionen Deutschlands gibt es zahlreiche Stellen, wo diese Tests ebenfalls durchgeführt werden können. Eine Ausnahme bilden die bayerischen Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen. Hier sind eintreffende Reisende verpflichtet, den Test bei Ankunft am Flughafen vorzunehmen.

Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Durchführung der Corona-Tests liegt bei den jeweiligen Gesundheitsämtern der Bundesländer. Auskünfte zu verfügbaren Testzentren und zu den länderspezifischen Regelungen sind ebenfalls über diese Behörden zu erhalten.

Kritik kommt vom Flughafenverband ADV an der höchst unterschiedlichen Ausweisung von Risikogebieten in Europa. Hier nimmt jedes EU-Mitgliedsland eigene Einstufungen vor. Wünschenswert wäre eine einheitliche Beurteilung durch die EU-Kommission. Ein solches Vorgehen nach einheitlichen Kriterien würde das Vertrauen der Reisenden stärken. Aus Sicht des Flughafenverbandes ADV sollte die Bundesregierung die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft nutzen und für eine harmonisierte Vorgehensweise werben.

„Die Flughäfen werden auch in Zukunft eng mit den Gesundheitsbehörden kooperieren und eine reibungslose Umsetzung der erforderlichen Regelungen und Maßnahmen unterstützen. Denn die Menschen sollen mit einem guten Gefühl nicht nur in den Urlaub starten, sondern auch wieder heimkehren“, merkt Beisel abschließend an.

Über den Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.

Als ältester ziviler Luftfahrtverband in Deutschland vertritt die ADV – Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) – bereits seit 1947 die Interessen ihrer Mitglieder. Dabei arbeitet die ADV eng mit den Flughäfen in Österreich, der Schweiz und Ungarn zusammen.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen wettbewerbsfähigen Luftverkehr und moderne, leistungsfähige Flughäfen in Deutschland ein. Das gute Miteinander von Anwohnern und Flughäfen ist der ADV ein besonderes Anliegen.

In allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen ist die ADV der Berater und Partner von Wirtschaft, Politik und Regionen. Die Facharbeit umfasst zudem die Bereiche Luftsicherheit, Standortentwicklung, Flughafenbetrieb und Flughafeninfrastruktur, vernetzte Verkehrsplanung sowie den Umwelt- und Fluglärmschutz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) e.V.
Friedrichstraße 79
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 310118-0
Telefax: +49 (30) 310118-90
http://www.adv.aero/

Ansprechpartner:
Sabine Herling
Telefon: +49 (30) 310118-22
Fax: +49 (30) 310118-15
E-Mail: Herling@adv.aero
Isabelle Polders
Fachbereichsleiterin Verbandskommunikation, ADV-Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 310118-14
Fax: +49 (30) 310118-90
E-Mail: Polders@adv.aero
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel