DEGEMED setzt wichtige Änderungen im „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ durch
Insbesondere im Hinblick auf eine leistungsgerechte Vergütung ist es nach Einschätzung der DEGEMED wichtig, dass Reha-Einrichtungen einrichtungs- und leistungsbezogene Vergütungssätze verhandeln können. Der ursprüngliche Entwurf sah hier ein Basispreismodell vor, das regionale und konzeptionelle Vielfalt außer Acht gelassen hat. Bundesweit gibt es aber deutlich unterschiedliche regionale Kostenstrukturen etwa im Hinblick auf Lohnkosten. "Regional unterschiedliche Kosten müssen weiterhin berücksichtigt werden, wenn wir dauerhaft ein qualitativ hochwertiges und vielfältiges Angebot an Reha-Einrichtungen sicherstellen wollen", fasst Christof Lawall, Geschäftsführer der DEGEMED, die Position der Leistungserbringer zusammen.
"Darüber hinaus war es uns als DEGEMED wichtig, dass auch der Faktor tarifliche Vergütung bzw. Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen berücksichtigt werden kann. Diese Regelung stellt sicher, dass Reha-Einrichtungen auch künftig wettbewerbsfähige Arbeitsplätze anbieten können und die Leistungsträger Tariflöhne refinanzieren. Auch diese Forderung konnten wir nun gegenüber dem 1. Entwurf des Gesetzes realisieren", so die Bewertung von Christof Lawall.
Über das Vergütungsthema hinaus regelt der Gesetzentwurf weitere zentrale Belange von Reha-Einrichtungen im Geltungsbereich des SGB VI, so dass zukünftig mehr Transparenz auch bei Zugang, Beschaffung und Vergütung von Reha-Leistungen gewährleistet sein soll. Die parlamentarischen Beratungen sollen noch in diesem Herbst abgeschlossen werden.
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