Die Kurzarbeitszeit für eine geförderte Weiterbildung nutzen
Sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte profitieren vom Bildungsscheck, einem Förderprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, das 50 Prozent der Kosten oder maximal 500 Euro pro Weiterbildung übernimmt. Die kostenlose Beratung zu diesem Programm erfolgt durch den WFG-Weiterbildungsberater Jan Dettweiler, Terminabsprache unter Tel. 02303/27-2290.
Der individuelle Bildungsscheck greift, wenn sich Beschäftigte fortbilden und die Kosten dafür selbst übernehmen. Bei einer Verdienstobergrenze von 40.000 Euro Jahreseinkommen für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro Jahreseinkommen bei gemeinsam veranlagten Personen, unterstützt der Bildungsscheck eine breite Gruppe der Beschäftigten mit einer Übernahme der Kosten von bis zu 50 Prozent, maximal 500 Euro bei einem zugelassenen Bildungsträger.
Der betriebliche Bildungsscheck wiederum bietet finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht. Das Unternehmen darf hierfür nicht größer als 249 Beschäftigte (auf Vollzeit gerechnet) sein. „Der Bildungsscheck unterstützt sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte aber auch Selbstständige dabei, sich für zukünftige Aufgaben und Problemstellungen fit zu machen“, erklärt Jan Dettweiler.
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt darüber hinaus für berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Zuständig für die Beratung ist hier der Arbeitgeberservice der Agentur. Diese Erstattung ist mit der Förderung eines betrieblichen Bildungsschecks kombinierbar.
Beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit können sich Arbeitgeber über Weiterbildungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeitenden informieren an der kostenlosen Hotline: 0800/4 55 55.
Die zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) besteht seit fast 60 Jahren in der Entwicklung und Bereitstellung von Gewerbeflächen in den zehn Städten und Gemeinden des Kreises Unna. Dabei deckt die WFG den kompletten Entwicklungsprozess von der Planung über den Grunderwerb bis hin zur Erschließung und Vermarktung der Grundstücke ab. Die WFG versteht sich darüber hinaus als moderner Dienstleister. Ob Hilfestellung bei der Erweiterung oder Verlagerung eines Betriebs über die Mediation von behördlichen Genehmigungsprozessen bis hin zu Gründungs-, Innovations- und Fördermittelberatung: Die Mitarbeiter stehen den Unternehmen bei sämtlichen Fragen beratend zur Seite.
Eine weitere Aufgabe der WFG besteht darin, Fachkräfte für die Region zu gewinnen bzw. im Kreis Unna zu halten und sich gezielt für deren Weiterbildung einzusetzen.
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