Natur & Garten

Eremit in der Eremitage

Nach Jahren ist in der Eremitage Bayreuth erneut ein Exemplar des bis dato verschollen geglaubten Eremitenkäfers aufgetaucht. Der Eremit zählt zu einer europaweit geschützten Art und steht auf der roten Liste gefährdeter Arten. Das adulte Eremiten-Männchen (Osmoderma eremita) wurde von Dr. Joachim Grammer bei einem Parkbesuch unter einer Rotbuche am Wasserturm entdeckt und an die Höhere Naturschutzbehörde gemeldet. Der Käfer lebte leider nicht mehr, jedoch weist dieser Fund auf ein Vorkommen des Eremiten in alten Brutbäumen in diesem Parkbereich hin. Die ausgewachsenen Männchen leben nur zwei bis drei Wochen und entfernen sich meist nur bis zu 200m von ihrer Bruthöhle, an deren Öffnung sie an heißen Tagen posieren, um Weibchen anzulocken.  

Der Eremitenkäfer war unter anderem ausschlaggebend dafür, dass Teile des Hofgartens Eremitage als Schutzgebiet gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (kurz FFH-Gebiet) ausgewiesen wurden. Diese Gebiete sind Teil des Schutzgebietssystems "Natura 2000", welches den Schutz der einheimischen Natur in Europa zum Ziel hat. Der Eremit ist eine gemäß Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Art. Die letzten Sichtungen eines Eremitenkäfers in der Eremitage liegen schon einige Jahre zurück: 2017 und 1983 wurde der Käfer zuletzt in der Eremitage nachgewiesen.

Bei den Kartierungen im Rahmen des Projekts „Artenvielfalt im Gartendenkmal“ 2018/19 wurden 72 holzbewohnende Käferarten in den zahlreichen Höhlenbäumen der Eremitage gefunden, allerdings konnte dabei der Eremit nicht nachgewiesen werden. Gefunden wurden jedoch 20 weitere Arten holzbewohnender Käfer, die auf der Roten Liste gefährdeter Arten stehen.

Der Eremit ist unter anderem auch im Schlosspark Nymphenburg und im Hofgarten Ansbach beheimatet; seine bevorzugte Heimstatt sind alte Baumhöhlen. Diese verlässt er nur sehr selten, was zu seiner Namensgebung führte. Die alten Baumbestände in den historischen Parkanlagen der Bayerischen Schlösserverwaltung sind einer der wenigen noch verbliebenen Rückzugsräume dieser Art. Wir sind daher bemüht, den Erhalt des Eremiten im Rahmen der Parkpflege zu sichern und zu fördern. Dazu versucht man durch eine fachgerechte Baumpflege die Biotopbäume des Eremiten möglichst lange zu erhalten. Damit kommt die Schlösserverwaltung ihrer Verpflichtung nach, neben dem Erhalt des einzigartigen kulturellen Erbes der Schloss- und Gartenanlagen auch deren Bedeutung für den europäischen Artenschutz zu wahren.

Über Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen

Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen ist eine der traditionsreichsten Verwaltungen des Freistaates Bayern. Als Hofverwaltung der Kurfürsten und der Könige entstanden, ist sie heute mit 45 Schlössern, Burgen und Residenzen sowie weiteren Baudenkmälern einer der größten staatlichen Museumsträger in Deutschland. Dazu kommt noch ein ganz besonderes geschichtliches Erbe: die vielen prachtvollen Hofgärten, Schlossparks, Gartenanlagen und Seen. Die einzigartigen Ensembles europäischer Architektur gepaart mit reichhaltiger künstlerischer Ausstattung ziehen jährlich Millionen Besucher aus aller Welt an.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
Schloss Nymphenburg, Eingang 16
80638 München
Telefon: +49 (89) 17908-0
Telefax: +49 (89) 17908-190
http://www.schloesser.bayern.de

Ansprechpartner:
Franziska Wimberger
Pressesprecherin
Telefon: +49 (89) 17908-160
Fax: +49 (89) 17908-190
E-Mail: presse@bsv.bayern.de
Ines Holzmüller
Pressesprecherin
Telefon: +49 (89) 17908-160
Fax: +49 (89) 17908-190
E-Mail: presse@bsv.bayern.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel