Feldmausbekämpfung: Kompromissvorschlag der Thüringer Umwelt- und Agrarverwaltung entpuppt sich als Luftnummer
„Bis eine Begutachtung fertig ist, ist der jetzt anstehende Raps gesät, gekeimt und aufgefressen.“, so Dr. Lars Fliege, Vizepräsident des TBV und mit seinem Betrieb im Weimarer Land selbst stark betroffen von der diesjährigen Feldmäuseplage. „Der gefundene Kompromissvorschlag entpuppt sich als reine Luftnummer. Die Gutachterkapazitäten sind nicht ansatzweise ausreichend, um eine effektive Abarbeitung in der zur Verfügung stehenden Zeit zu gewährleisten. Es muss dringend ein anderes, schnelleres Verfahren gefunden werden.“, so Fliege weiter.
Allein in den am stärksten betroffenen Landkreisen Erfurt, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land, llmkreis und Greiz sind derzeit bis zu 80 Prozent der gesamten Acker- und Grünlandflächen von der Feldmausplage betroffen. In den nächsten drei Wochen werden dort ca. 32.000 Hektar Winterraps ausgesät. Diesen Flächenumfang können die wenigen zur Verfügung stehenden Gutachter*innen in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht untersuchen. Bei einem Zeitbedarf von ca. einer Stunde auf einem Hektar Ackerland würden in den benannten Kreisen ca. 25.000 Arbeitsstunden anfallen. Sollten 100 Gutachter*innen zur Verfügung stehen, was derzeit nicht der Fall ist, würden diese bis Mitte Oktober brauchen, um die Flächen in den Landkreisen zu untersuchen.
Hinzu kommt, dass Kosten eines Gutachtens mindestens 50 Euro pro Hektar betragen. Zusammen mit den sonstigen Kosten für den Einsatz von Rodentiziden und den trotz Bekämpfungsmaßnahmen unvermeidbaren Schäden aufgrund des Zeitverzuges durch die Begutachtung, ist ein wirtschaftlicher Anbau von Raps kaum noch möglich. Erschwerend ist zudem, dass die Begutachtung nur auf Stoppelfeldern durchgeführt werden kann. Wer Raps säen will, der hat die Stoppeln aber bereits vor zwei bis drei Wochen umgebrochen, um der neuen Rapssaat ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund
Rodentizide gehören zur Klasse der chemischen Pflanzenschutzmittel und dienen zur Bekämpfung von Schadnagern, wie der Feldmaus. Zur Bekämpfung von Schadnagern sind in Deutschland im Rahmen des Pflanzenschutzes lediglich Mittel mit dem Wirkstoff Zinkphosphid zugelassen. Zinkphosphidköder müssen in die Löcher der Nagetiere abgelegt oder in geeigneten Köderstationen verwendet werden. Durch eine sachgerechte verdeckte Ausbringung ist ein Schaden an Nichtzielorgansimen (Feldhamster, Haselmaus, Greifvögel usw.) nicht gegeben, da der direkte Kontakt von Nichtzielorganismen zu dem Präparat nicht besteht. Trotz der Förderung von Greifvögeln oder Niederwild wie z.B. dem Fuchs, reichen diese Fressfeinde nicht aus, um die massenhafte Population der Feldmäuse zu dezimieren.
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